Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Brüsseler Gericht gewährt Bataclan-Terrorist Hafturlaub – er habe sich im Gefängnis «ruhig und respektvoll» verhalten

Anhören ( 2 min )
Brüsseler Gericht gewährt Bataclan-Terrorist Hafturlaub – er habe sich im Gefängnis «ruhig und respektvoll» verhalten
Brüsseler Gericht gewährt Bataclan-Terrorist Hafturlaub – er habe sich im Gefängnis «ruhig und respektvoll» verhalten
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Ein Brüsseler Strafvollstreckungsgericht hat dem wegen Beteiligung an den Pariser Terroranschlägen verurteilten Mohamed Bakkali mehrere Hafturlaube genehmigt. Der belgisch-marokkanische Terrorhelfer erhielt sechs Freigänge von jeweils bis zu 36 Stunden – gegen die ausdrückliche Empfehlung der Staatsanwaltschaft. Diese soll laut belgischen Medienberichten nicht einmal die Möglichkeit erhalten haben, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, schreibt das Portal Apollo News.

Brüsseler Gericht gewährt Bataclan-Terrorist Hafturlaub – er habe sich im Gefängnis «ruhig und respektvoll» verhalten

Bakkali war 2022 im sogenannten V13-Prozess, dem grössten Terrorverfahren der modernen französischen Geschichte, zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte für die islamistischen Attentäter der Anschläge vom November 2015 Unterkünfte in Belgien organisiert und logistische Unterstützung geleistet. Bei den Angriffen wurden insgesamt 131 Menschen getötet, davon allein 89 im Konzertsaal Bataclan in Paris. Bereits zuvor war Bakkali wegen seiner Beteiligung am vereitelten Anschlag auf einen Thalys-Hochgeschwindigkeitszug zu 25 Jahren Haft verurteilt worden.

Nach seiner Verurteilung wurde der Doppelbürger von Frankreich nach Belgien überstellt. Dort gelten deutlich mildere Haftbedingungen als im französischen Strafvollzug. Während in Frankreich bei Terroristen in der Regel erst nach zwei Dritteln der Strafe Lockerungen möglich sind, können Häftlinge in Belgien bereits nach einem Drittel der Strafe Hafturlaub oder eine bedingte Entlassung beantragen. Bakkali erhielt bereits seit Juli 2025 fünf Tagesfreigänge.

Das Gericht begründete die neuen Hafturlaube mit dem Verhalten des Verurteilten im Gefängnis. Bakkali habe sich «ruhig und respektvoll» verhalten sowie Schritte unternommen, um Arbeit und eine Unterkunft für die Zeit nach der Haft zu finden. Seine reguläre Entlassung ist für das Jahr 2040 vorgesehen. Eine bedingte Entlassung wäre theoretisch bereits seit Februar 2024 möglich.

Die Entscheidung löste in Belgien heftige Kritik aus. Die flämisch-nationalistische N-VA-Politikerin Sophie De Wit erklärte, es sei «schwer nachvollziehbar», dass ein Beteiligter der Bataclan-Anschläge bereits Hafturlaub erhalte. Besonders stossend sei, dass die Staatsanwaltschaft eine negative Empfehlung abgegeben habe. «Wenn die Staatsanwaltschaft selbst eine negative Empfehlung ausspricht, sollten bei uns alle Alarmglocken schrillen», sagte De Wit.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 02.06.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.