Ein Brüsseler Strafvollstreckungsgericht hat dem wegen Beteiligung an den Pariser Terroranschlägen verurteilten Mohamed Bakkali mehrere Hafturlaube genehmigt. Der belgisch-marokkanische Terrorhelfer erhielt sechs Freigänge von jeweils bis zu 36 Stunden – gegen die ausdrückliche Empfehlung der Staatsanwaltschaft. Diese soll laut belgischen Medienberichten nicht einmal die Möglichkeit erhalten haben, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, schreibt das Portal Apollo News.
Bakkali war 2022 im sogenannten V13-Prozess, dem grössten Terrorverfahren der modernen französischen Geschichte, zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte für die islamistischen Attentäter der Anschläge vom November 2015 Unterkünfte in Belgien organisiert und logistische Unterstützung geleistet. Bei den Angriffen wurden insgesamt 131 Menschen getötet, davon allein 89 im Konzertsaal Bataclan in Paris. Bereits zuvor war Bakkali wegen seiner Beteiligung am vereitelten Anschlag auf einen Thalys-Hochgeschwindigkeitszug zu 25 Jahren Haft verurteilt worden.
Nach seiner Verurteilung wurde der Doppelbürger von Frankreich nach Belgien überstellt. Dort gelten deutlich mildere Haftbedingungen als im französischen Strafvollzug. Während in Frankreich bei Terroristen in der Regel erst nach zwei Dritteln der Strafe Lockerungen möglich sind, können Häftlinge in Belgien bereits nach einem Drittel der Strafe Hafturlaub oder eine bedingte Entlassung beantragen. Bakkali erhielt bereits seit Juli 2025 fünf Tagesfreigänge.
Das Gericht begründete die neuen Hafturlaube mit dem Verhalten des Verurteilten im Gefängnis. Bakkali habe sich «ruhig und respektvoll» verhalten sowie Schritte unternommen, um Arbeit und eine Unterkunft für die Zeit nach der Haft zu finden. Seine reguläre Entlassung ist für das Jahr 2040 vorgesehen. Eine bedingte Entlassung wäre theoretisch bereits seit Februar 2024 möglich.
Die Entscheidung löste in Belgien heftige Kritik aus. Die flämisch-nationalistische N-VA-Politikerin Sophie De Wit erklärte, es sei «schwer nachvollziehbar», dass ein Beteiligter der Bataclan-Anschläge bereits Hafturlaub erhalte. Besonders stossend sei, dass die Staatsanwaltschaft eine negative Empfehlung abgegeben habe. «Wenn die Staatsanwaltschaft selbst eine negative Empfehlung ausspricht, sollten bei uns alle Alarmglocken schrillen», sagte De Wit.