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Beschwerdeinstanz rügt SRF wegen «einseitig positiven Gesamtbildes von mRNA-Impfstoffen»

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Beschwerdeinstanz rügt SRF wegen «einseitig positiven Gesamtbildes von mRNA-Impfstoffen»
Beschwerdeinstanz rügt SRF wegen «einseitig positiven Gesamtbildes von mRNA-Impfstoffen»
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Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat mehrere Beschwerden gegen Sendungen von SRF und RTS gutgeheissen. Dies teilte die UBI am Freitag mit. Betroffen sind Beiträge zur Covid-Impfung sowie eine SRF-Sendung zur Erbschaftssteuerinitiative. Beschwerden gegen Beiträge zum Nahost-Krieg und Interviews mit dem ehemaligen Impf-Chef Christoph Berger wurden dagegen abgewiesen.

© KEYSTONE / MICHAEL BUHOLZER
Logo von SRF beim Fernsehstudio Leutschenbach in Zuerich
© KEYSTONE / MICHAEL BUHOLZER

Die UBI beanstandete insbesondere eine Ausgabe der Radiosendung «Treffpunkt» von Radio SRF vom Dezember 2025 zum Thema «Vor fünf Jahren: erste Corona-Impfung in der Schweiz». In der fast einstündigen Sendung sei ein «einseitig positives Gesamtbild von mRNA-Impfstoffen» vermittelt worden. Die interviewte SRF-Wissenschaftsjournalistin habe weder Kritik aus medizinischen Kreisen noch Nebenwirkungen oder offene Forschungsfragen erwähnt. Die UBI sah darin eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots.

Ebenfalls beanstandet wurde die SRF-Sendung «Bleisch & Bossart» zur Erbschaftssteuerinitiative. Die Wiederholung einer ursprünglich 2021 produzierten Ausgabe sei drei Wochen vor der eidgenössischen Abstimmung ausgestrahlt worden. Laut UBI hatten sich die beiden Moderatoren darin einseitig zugunsten der Erbschaftssteuer positioniert. Das Vielfaltsgebot sei dadurch verletzt worden. Die Redaktion habe den Fehler allerdings bereits selbst eingeräumt und sich öffentlich entschuldigt. Deshalb verzichtete die UBI auf weitere Massnahmen.

Gutgeheissen wurde zudem eine Beschwerde gegen eine RTS-Radiosendung über Masern- und Covid-Impfungen. Die UBI kritisierte ungenügend überprüfte Aussagen zu Todeszahlen bei Masern sowie die Aussage eines Journalisten, wonach negative Folgen der Covid-Impfung ausgeblieben seien. Aufgrund mehrerer Fehler sei das Publikum nicht in der Lage gewesen, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Abgewiesen wurden hingegen Beschwerden gegen Interviews mit dem ehemaligen EKIF-Präsidenten Christoph Berger sowie gegen vier RTS-Beiträge zur Lage im Gazastreifen. Die UBI hielt fest, dass sich RTS bei der Wortwahl auf die offizielle Terminologie des Bundesrates stützen durfte.

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