Schweizer Gerichte ordneten 2023 bei 2250 Personen einen Landesverweis an. Zumeist betroffen waren Männer, die schwere Delikte wie Mord, schwere Körperverletzung oder Drogenhandel begangen haben. Ein Viertel dieser Fälle betrifft Personen aus Albanien (306) und Algerien (292). Weitere häufige Zielländer sind Rumänien (152), Marokko (126) und Frankreich (111).
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EU-Bürger machen nur ein Drittel aller Landesverweise aus, die Mehrheit betrifft Drittstaaten. Allerdings zeigen die Zahlen auch, dass Rückführungen nicht immer gelingen: Besonders nach Algerien und Marokko wurde nur jede zweite betroffene Person tatsächlich ausgeschafft.
Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Während die Zusammenarbeit mit Algerien häufig scheitert, fehlt mit Marokko ein Rückführungsabkommen. Dies erschwert die Umsetzung der Urteile erheblich.
Der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) fordert als Konsequenz härtere Massnahmen. Länder, die bei Rückführungen nicht kooperieren, sollten keine Entwicklungshilfe mehr erhalten, sagt er gegenüber dem Nebelspalter. Zudem müsse das Asylgesetz verschärft werden, um kriminelle Asylbewerber für mindestens ein Jahr in Ausschaffungshaft nehmen zu können.