Die Rechtskommissionen von Nationalrat und Ständerat wollen Landesverweisungen neu auch per Strafbefehl ermöglichen und treiben dazu eine eigene Gesetzesvorlage voran. Die Parlamentsdienste teilten mit, die Kommission des Nationalrats habe dem Vorstoss mit 16 zu 8 Stimmen zugestimmt.
Kern der Vorlage ist eine Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens: In leichten, aber eindeutigen Fällen sollen Landesverweisungen künftig ohne ordentliches Gerichtsverfahren ausgesprochen werden können. Statt eines Urteils vor Gericht würde ein Strafbefehl genügen. Auch Migrationsbehörden sollen entsprechende Entscheide treffen können.
Steffen Schmidt/Keystone
Ausgangspunkt ist eine parlamentarische Initiative der Rechtskommission des Ständerats, die nur dank Stichentscheid von Präsident Andrea Caroni zustande kam. Mit der Zustimmung der Schwesterkommission kann nun eine konkrete Vorlage ausgearbeitet werden.
Der Vorstoss steht im Kontext früherer Parlamentsentscheide. Bereits 2019 und 2021 verlangten beide Räte einen konsequenteren Vollzug von Landesverweisungen. Der Bundesrat hat dazu bis heute keine Umsetzung vorgelegt.
Die Regierung lehnt die Ausdehnung des Strafbefehlsverfahrens ab. Sie hält fest, dass ein Strafbefehl für eine Landesverweisung nicht geeignet sei. Damit verschärft sich der Konflikt zwischen Parlament und Bundesrat. Während die Kommissionen auf raschere Ausschaffungen über den Strafbefehl setzen, pocht die Regierung auf ein ordentliches Gerichtsverfahren.