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Asyl, Schule, Menschenrechte: Uno-Gremien untergraben immer häufiger Schweizer Behördenentscheide

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Asyl, Schule, Menschenrechte: Uno-Gremien untergraben immer häufiger Schweizer Behördenentscheide
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Uno-Ausschüsse greifen immer häufiger in laufende oder abgeschlossene Schweizer Verfahren ein und verzögern damit die Umsetzung von Behörden- und Gerichtsentscheiden. Das berichtet die NZZ unter Berufung auf Angaben des Bundesrats und hängige Verfahren vor verschiedenen Uno-Gremien.

Grundlage dafür sind sogenannte Fakultativprotokolle zu internationalen Menschenrechtsabkommen. Sie ermöglichen es Einzelpersonen, nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs Beschwerden bei Uno-Ausschüssen einzureichen. Gegen die Schweiz sind derzeit Dutzende solcher Verfahren hängig. Zuständig sind unter anderem Ausschüsse für Kinderrechte, Rassendiskriminierung, Frauenrechte oder Folterfragen.

© KEYSTONE / SALVATORE DI NOLFI
Uno-Logo am Hauptsitz in Genf (Symbolbild)
© KEYSTONE / SALVATORE DI NOLFI

Für Aufsehen sorgt derzeit der Fall einer kognitiv beeinträchtigten Schülerin aus dem Kanton Aargau. Nachdem Schweizer Behörden und Gerichte die Zuteilung an eine Sonderschule bestätigt hatten, gelangte die Behindertenorganisation Inclusion Handicap an den Uno-Kinderrechtsausschuss. Dieser ordnete an, dass das Mädchen bis zum Entscheid weiterhin die Regelschule besuchen soll.

Laut Bundesrat wurden in den vergangenen fünf Jahren mehr als 200 Individualbeschwerden gegen die Schweiz eingereicht. In 170 Fällen verfügten Uno-Ausschüsse vorsorgliche Massnahmen. Besonders häufig betreffen die Verfahren Asylfälle. Abgewiesene Asylbewerber berufen sich dabei oftmals auf internationale Menschenrechtsabkommen, um Wegweisungen aufzuschieben. Da die Verfahren regelmässig mehrere Jahre dauern, können Entscheide während langer Zeit nicht vollzogen werden.

Im Parlament regt sich deshalb Widerstand. Der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder und der Zuger SVP-Nationalrat Thomas Aeschi verlangen vom Bundesrat Auskunft über die Entwicklung und warnen vor Auswirkungen auf die schweizerische Rechtsordnung.

Der Bundesrat räumt ein, dass Anwälte und Nichtregierungsorganisationen Uno-Verfahren teilweise gezielt nutzen, um politische Grundsatzentscheide herbeizuführen. Gleichzeitig hält die Regierung an den bestehenden Abkommen fest. Eine Kündigung der Fakultativprotokolle stehe derzeit nicht zur Diskussion. Der Bundesrat verweist darauf, dass deren Einführung auf Beschlüssen des Parlaments beruht.

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