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Alt Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer sieht bei der verbotenen Liebe zweier Bundesrichter das Gesamtgericht in der Pflicht. Die Affäre könne nicht an Externe ausgelagert werden

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Alt Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer sieht bei der verbotenen Liebe zweier Bundesrichter das Gesamtgericht in der Pflicht. Die Affäre könne nicht an Externe ausgelagert werden
Alt Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer sieht bei der verbotenen Liebe zweier Bundesrichter das Gesamtgericht in der Pflicht. Die Affäre könne nicht an Externe ausgelagert werden
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Heute tagen die vierzig ordentlichen Bundesrichter aus Lausanne und Luzern an einer ausserordentlichen Zusammenkunft. Traktandum der Beratung bildet der Umgang mit einer Liebesaffäre zwischen den Bundesrichtern Yves Donzallaz (parteilos, ehemals SVP) und Beatrice van de Graaf (SVP). Eine dauernde Lebensgemeinschaft zwischen zwei Bundesrichtern ist gemäss Artikel 8 des Bundesgerichtsgesetzes verboten.

Laurent Gillieron/Keystone
Alt Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer am Bundesgericht in Lausanne
Laurent Gillieron/Keystone

Termingerecht zu dieser heiklen Sitzung meldet sich der frühere Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer (SP) in einem Leserbrief in der NZZ zu Wort. Dabei übt er deutliche Kritik an der heutigen Gerichtsführung, «welche dem über längere Zeit ersichtlichen amourösen Treiben tatenlos zugeschaut hat».

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat zwei externe Experten, nämlich den Waadtländer Alt-Kantonsgerichtspräsidenten Jean-François Meylan (FDP) und die Genfer Völkerrechtsprofessorin Maya Hertig, beauftragt, den Sachverhalt unabhängig zu klären und die Gerichtsleitung über die Ergebnisse zu orientieren.

Alt Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer beurteilt diese Auslagerung des Problems an Externe aus Gründen der Gewaltenteilung als abwegig. Das Bundesgericht stehe als Verfassungsorgan (Judikative) auf gleicher Stufe wie die Bundesversammlung (Legislative) und der Bundesrat (Exekutive).

Demzufolge genössen die Mitglieder des Bundesgerichts den «Rang von Magistraten», was bedeute, dass sie «von niemandem diszipliniert beziehungsweise zur Ordnung gerufen werden können». Die Bundesrichter wüssten selber, was sich gehört und was nicht.

Wer also soll für Abhilfe sorgen, wenn «etwas passiert, das sich nicht geziemt»? Dies kann gemäss Meyer nicht die Bundesversammlung und auch nicht der Bundesrat sein: «Schlicht niemand sonst – ausser dem Bundesgericht selbst.»

Die «Liebesaffäre» zwischen Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf sei «eindeutig Sache des Gesamtgerichts», die Beurteilung kann gemäss Ulrich Meyer «nicht an Aussenstehende delegiert werden». Schliesslich bedauert Meyer, dass sich die Verwaltungskommission als administrative Führung des Bundesgerichts «nicht schon längst der Angelegenheit angenommen hat».

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