Die Wahl zum Saarbrücker Stadtrat vom Juni 2024 muss wiederholt werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erklärte die Abstimmung für ungültig und gab damit einer Klage aus dem Umfeld der AfD statt. Das Landesverwaltungsamt wurde verpflichtet, eine Neuwahl anzuordnen.
Hintergrund ist der Ausschluss der AfD von der damaligen Stadtratswahl. Die Partei war nicht zugelassen worden, weil sie nach Ansicht des Landesverwaltungsamts zwei Wahlvorschläge eingereicht hatte. Eine solche Doppelbewerbung ist nach dem Wahlrecht unzulässig. Ein AfD-Mitglied klagte dagegen und argumentierte, der erste Wahlvorschlag sei rechtzeitig und wirksam zurückgezogen worden, sodass am Ende nur noch ein gültiger Wahlvorschlag vorgelegen habe.
DANIEL KARMANN / KEYSTONE
Dieser Auffassung folgte nun das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis. Die Richter erklärten, es habe keinen Verstoss gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung gegeben. Der zweite Wahlvorschlag hätte nicht zurückgewiesen werden dürfen, nachdem der erste Vorschlag durch neu benannte Vertrauenspersonen wirksam zurückgenommen worden sei.
In erster Instanz war die Klage noch erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte die Position des Landesverwaltungsamts bestätigt. Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht hatte nun jedoch Erfolg. Eine Revision liess das Gericht nicht zu. Möglich bleibt allerdings eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Für die AfD ist es bereits der zweite juristische Erfolg gegen Wahlausschlüsse im Saarland innerhalb kurzer Zeit. Bereits im Juni 2025 hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Wahl zur Regionalversammlung aus dem Jahr 2024 für ungültig erklärt. Auch dort war die Partei zuvor von der Wahl ausgeschlossen worden und hatte erfolgreich geklagt.
Mit der Entscheidung droht der Landeshauptstadt Saarbrücken nun eine vorgezogene Neuwahl des Stadtrats. Wann diese stattfinden wird, hängt vom weiteren Vorgehen der Behörden und möglichen Rechtsmitteln ab.