Der Blick in die Finsternis scheint ihnen allzu faszinierend. Vor einigen Jahren Regula Bochsler im Tages-Anzeiger, Gabriel Heim im Tachles, dann Gérard Wettstein und jetzt auch noch Urs Hafner in der NZZ spintisieren noch immer über einen angeblichen Besuch von Josef Mengele in Kloten im Jahr 1961. Sie erwarten weiss welch brisante Informationen durch eine ihnen bislang nicht zugängliche Akte im Bundesarchiv. Dabei hat genau diese Papiere schon vor einem Vierteljahrhundert die Bergier-Kommission eingesehen – ohne irgendeine Sensation zu entdecken.
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Als Medizinhistoriker und Politiker habe ich gemeinsam mit dem verstorbenen Nationalrat Alfred Heer 1999 nach einem Vorstoss im Zürcher Kantonsparlament die entscheidenden Akten einsehen können. Sie wurden uns vom kürzlich ebenfalls verstorbenen früheren Staatsarchivar Otto Sigg vollständig präsentiert, wobei nur ganz wenige Namen von beteiligten Polizisten geschwärzt waren.
Die entscheidenden Quellen liegen eben nicht in Bern, sondern wegen unseres föderalistischen Polizeiwesens im Zürcher Staatsarchiv. Daraus geht ohne jeden Zweifel hervor: Martha Mengele, die zweite Frau des gesuchten Kriegsverbrechers, mietete eine kleine Wohnung in Kloten, um den Sohn in einer Schweizer Privatschule unterzubringen. Weil seit 1959 ein internationaler Haftbefehl vorlag – drei Jahre zuvor hatte Josef Mengele als «Helmut Gregor» tatsächlich Skiferien in Engelberg gemacht –, observierte die Kantonspolizei die Frau aus einer gegenüberliegenden Wohnung, durchsuchte ihre Zimmer ebenso wie ihre Post und verfolgte sie über Tage bei ihren Autofahrten.
Das Gerücht, Josef Mengele sei in der Wohnung in Kloten aufgetaucht, stammt von einem überspannten Reporter der deutschen Boulevard-Zeitung Bild. Die Kantonspolizei stellte allerdings fest, dass er eine falsche Wohnung beobachtet hatte. Sie hatte beim Bund eine Bewilligung verlangt, den gesuchten Straftäter Josef Mengele bei dessen Identifizierung festzunehmen. Obwohl noch kein offizielles Verhaftungsersuchen aus der Bundesrepublik Deutschland vorlag, wies Bundesbern die Zürcher Polizisten an, diesen bei entsprechender Möglichkeit in provisorische Auslieferungshaft zu nehmen.
Wenn jetzt wieder aufgewärmt wird, die Schweizer Behörden hätten Mengele 1961 entkommen lassen, ist dies nichts als unwissenschaftlicher gossip. Mengele tauchte 1961 schlicht und einfach nicht in der Schweiz auf. Martha Mengele indessen wurde am 24. April 1961 von der kantonalen Fremdenpolizei in Zürich angewiesen, als Frau eines gesuchten KZ-Kriegsverbrechers umgehend die Schweiz zu verlassen. Auch ihren Rekurs wies die Polizei ab – wiederum mit Hinweis auf Josef Mengele.
In Wahrheit lebte Josef Mengele seit dem 11. Mai 1960 in ständiger Furcht, genau wie Adolf Eichmann durch den israelischen Geheimdienst nach Jerusalem entführt zu werden. Im Oktober 1960 tauchte er mit einem falschen Pass als «Peter Hochbichler» in Brasilien unter, um Südamerika bis zum Tod 1979 nie mehr zu verlassen. In jener Zeit ermittelten die Frankfurter Staatsanwälte auch für die grossen Auschwitz-Prozesse, die Ende 1963 begannen. Kurz: Das Verhaftungsrisiko bei einer Europareise schien Mengele seit den beginnenden 1960er Jahren viel zu gross.
Dass der furchtbare Auschwitz-Mediziner 1961 nicht in Zürich weilte, belegen auch die akribischen Tagebücher, die er von Tag zu Tag führte. Das unverantwortliche Geraune über den angeblichen Klotener Aufenthalt Mengeles sollte endlich aufhören. Urs Hafner steht ganz einfach nicht auf der Höhe der historischen Forschung, wenn er jetzt in der NZZ unterstellt, meine These sei «nicht belegt».