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Abschaffung der Unschuldsvermutung: Grüne-Jugend-Chefin Jette Nietzard fordert Systemumsturz

Der erste Satz des Artikels 11 der Menschrechtserklärung der Vereinten Nationen lautet: «Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäss dem Gesetz nachgewiesen ist.»

MICHAEL KAPPELER / KEYSTONE
ARCHIV - 15
MICHAEL KAPPELER / KEYSTONE

Wenn also die Nochvorsitzende der Grünen Jugend Jette Nietzard in einem Interview die Abschaffung der Unschuldsvermutung und eine Beweislastumkehr fordert, verstösst das gegen fundamentale Rechtsprinzipien und das Grundgesetz.

Anders formuliert: Frau Nietzard fordert einen Systemumsturz.

Keinesfalls entschärft wird ihre Forderung dadurch, dass sich das Gespräch ursprünglich nicht auf die Gesamtgesellschaft bezog, sondern auf eine Partei oder einen Freundeskreis. Auch im privaten Rahmen soll nach der Vorstellung von Frau Nietzard die Unschuldsvermutung nicht mehr gelten.

Das lässt tief blicken. Denn die Annahme, dass ein Mensch unschuldig ist und vor einer Verurteilung Beweise für seine Schuld erbracht werden müssen, ist nicht nur ein uraltes Rechtsprinzip, sondern zunächst einmal eine zivilisatorische Errungenschaft. Gerade unser Privatleben baut darauf auf, dass wir nicht jeder Unterstellung glauben, sondern auch hier Beweise verlangen.

Dass Jette Nietzard die Beweislastumkehr sogar im Zivilleben, unter Freunden und Bekannten, fordert, zeigt, wie gefährlich ihr Denken ist. Denn nur Fundamentalisten ideologisieren ihr Privatleben derart. Nur Fanatiker stellen ihre Moral über alles Menschliche. Wir kennen diesen Tugendterror seit der Französischen Revolution. Er endet zwangsläufig in einem Blutbad. Wehret den Anfängen.

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