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Abgewiesene Asylbewerber, die trotzdem bleiben: Illegale Einreise muss als schwere Straftat gelten, fordert Fachmann

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Abgewiesene Asylbewerber, die trotzdem bleiben: Illegale Einreise muss als schwere Straftat gelten, fordert Fachmann
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Ein abgewiesener Asylbewerber aus dem Irak ist nach zehn Jahren immer noch in der Schweiz – und kostet den Steuerzahler 1000 Franken. Täglich.
Eine georgische Familie erhielt ebenfalls vor Jahren kein Asyl in der Schweiz, lebt aber auch immer noch hier.

Über diese beiden Fälle, die keineswegs besonders sind, sondern die notorischen Probleme beim Vollzug im Departement von SP-Bundesrat Beat Jans illustrieren, berichtete der Sonntagsblick.

Abgewiesene Asylbewerber, die trotzdem bleiben: Illegale Einreise muss als schwere Straftat gelten, fordert Fachmann

Die Behörden geben sich macht- und ideen- und willenlos. Asylminister Jans sei gefordert, schreibt das Blatt.

Mit ein bisschen Herumschrauben beim Vollzug kommt man allerdings kaum weiter. Ein ehemaliger Asylfachmann sagt nun zur Weltwoche, das Problem wäre «ganz einfach zu lösen». In den «meisten normalen Ländern der Welt» sei illegale Einreise eine schwere Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Und zweitens drohten bei Nichtanweisung einer behördlich angeordneten Ausreise «mehrjährige Haftstrafen und hohe Bussen für den Overstay».

Damit würden die meisten, die illegal einzureisen beabsichtigen und die eigenen Papiere verbrennen oder verstecken oder wegwerfen, um ihre Identität zu verschleiern, schon gar nicht mehr versuchen, in die Schweiz einzureisen. Und jene, die hier sind und nicht bleiben dürfen, würden die Behörden respektieren und nach einem abschlägigen Entscheid schleunigst die Koffer packen und ausreisen.

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