Wie die Aargauer Zeitung berichtet, bezog ein kosovarisches Ehepaar im Aargau über viele Jahre Sozialhilfe. Bis 2023 summierten sich die Leistungen auf mehr als 750.000 Franken. Dazu kommen hohe Schulden, Gesundheitskosten, Verfahrenskosten und der erhebliche Aufwand der Behörden. Der Kanton widerrief die Niederlassungsbewilligungen und verweigerte später deren Verlängerung. Das Paar wehrte sich vor Gericht und verwies auf gesundheitliche Probleme und familiäre Bindungen. Das Verwaltungsgericht hebt jetzt die Wegweisung auf – und verlängert die Aufenthaltsbewilligungen.
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Juristisch mag sich das begründen lassen. Politisch bleibt der Entscheid verstörend. Denn er führt vor Augen, wie schwierig es geworden ist, offensichtliche Fehlentwicklungen überhaupt noch zu korrigieren. Der Mann bemühte sich laut Gericht zu wenig um Arbeit, der Frau wurden ungenügende Deutschkenntnisse und mangelnde Integration vorgeworfen. Trotzdem überwiegt am Ende angeblich das private Interesse am Verbleib in der Schweiz.
Damit wird ein Grundproblem sichtbar, das weit über diesen Einzelfall hinausreicht. Wer einmal hier ist, bleibt oft auch dann hier, wenn zentrale Voraussetzungen kaum erfüllt sind. Aufenthaltsdauer, familiäre Bindungen und fehlende Rückkehrperspektiven erhalten ein Gewicht, das Sozialhilfeabhängigkeit, Verschuldung und Integrationsdefizite laut Richtern in den Hintergrund treten lässt.
Das Schweizer Gemeinwesen lebt jedoch nicht nur von Rechten, sondern auch von Erwartungen: Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft, Respekt vor den Regeln. Werden diese Massstäbe über lange Zeit nicht mehr glaubwürdig durchgesetzt, leidet auch die Akzeptanz der Solidarität, auf die der Sozialstaat angewiesen ist.
Der Fall aus dem Aargau ist deshalb nicht bloss eine Randnotiz aus der Migrationspolitik. Er zeigt, wie rasch Einwanderungspolitik ihre Glaubwürdigkeit verliert, wenn selbst 750.000 Franken Sozialhilfe am Ende kein Grund mehr sind, eine Grenze zu ziehen.