Vergangene Woche hat die Weltwoche berichtet, dass Yves Donzallaz (parteilos, früher SVP) und Beatrice van de Graaf (SVP) ein Paar sind. Das wäre nicht von öffentlichem Interesse, wenn nicht beide als Bundesrichter tätig wären. Doch Artikel 8 des Bundesgerichtsgesetzes verbietet den Bundesrichtern gegenseitig nicht nur etliche Verwandtschaftsgrade, sondern auch die Ehe, eingetragene Partnerschaften sowie dauernde Lebensgemeinschaften. Die Weltwoche kann aufgrund zahlreicher Aussagen und Bilder nachweisen, dass Donzallaz und van de Graaf genau eine solche Lebensgemeinschaft führten, öffentlich Händchen hielten, gemeinsam am Gericht eintrafen und wegfuhren, dieselben Ferientage b ...