Die designierte Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf will gegen den österreichischen Plagiatsgutachter Stefan Weber klagen. Grund dafür sind neue Vorwürfe Webers, wonach die Dissertation der Juristin teilweise von ihrem Ehemann Hubertus Gersdorf als Ghostwriter verfasst worden sei. Die Union hatte sich bereits bei der gescheiterten Verfassungsrichterwahl am 11. Juli 2025 auf ähnliche Plagiatsvorwürfe berufen und Brosius-Gersdorf als Kandidatin der SPD abgelehnt – ein Schritt, der eine erste Koalitionskrise in der schwarz-roten Bundesregierung auslöste.
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In einem 86-seitigen Gutachten, das der Bild-Zeitung vorliegt, behauptet Weber, es gebe zahlreiche Indizien für eine Autorenschaft Gersdorfs – darunter identische Zitierungen und Formulierungen sowie Textübereinstimmungen mit früheren Publikationen des Juristen. Gegenüber der Zeitung sagte Weber: «Mein Mitarbeiter, der hauptsächlich mit der Sache betraut war, geht davon aus, dass er [Hubertus Gersdorf, Anmerkung der Red.] nahezu oder komplett die Doktorarbeit verfasst hat.»
Die Anwaltskanzlei des Ehepaars wies die Anschuldigungen als unbegründet zurück und kündigte rechtliche Schritte gegen Weber an. In einer ersten Stellungnahme heisst es, es sei «nicht einmal ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben», weshalb die mediale Verbreitung der Vorwürfe nicht gerechtfertigt sei.
Die SPD-Fraktion hält trotz der Eskalation weiterhin an Brosius-Gersdorf fest, während die CDU/CSU jede Unterstützung verweigert.