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«Totalitäre Bestrebungen»: Staatsrechtler Wissmann kritisiert Verfassungsänderungen in Rheinland-Pfalz von SPD, CDU, Grünen und FDP gegen AfD

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«Totalitäre Bestrebungen»: Staatsrechtler Wissmann kritisiert Verfassungsänderungen in Rheinland-Pfalz von SPD, CDU, Grünen und FDP gegen AfD
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Der Staatsrechtler Hinnerk Wissmann kritisiert geplante Verfassungsänderungen zur Einschränkung von Oppositionsrechten als demokratieschädlich und warnt vor «totalitären Bestrebungen».

In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung bezeichnet Wissmann entsprechende Vorhaben in Rheinland-Pfalz als «kurzsichtiges Manöver ohne politischen Nutzen». Besonders problematisch seien sogenannte nachlaufende Verfassungsänderungen, also Eingriffe durch bereits abgewählte Parlamente. Diese könnten «demokratische Legitimität vernichten», da sie gezielt in die Rechte neu gewählter Abgeordneter eingreifen.

FRANK HAMMERSCHMIDT / KEYSTONE
«Totalitäre Bestrebungen»: Staatsrechtler Wissmann kritisiert Verfassungsänderungen in Rheinland-Pfalz von SPD, CDU, Grünen und FDP gegen AfD
FRANK HAMMERSCHMIDT / KEYSTONE

Konkret geht es um Pläne von SPD, CDU, Grünen und FDP, der AfD die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu erschweren. Wissmann spricht in diesem Zusammenhang vom Untersuchungsausschuss als «schärfstem Schwert der Opposition» und warnt: Ein solcher Umgang wäre früher als «Beschreibung totalitärer Bestrebungen» verstanden worden.

Grundsätzlich sieht der Jurist eine gefährliche Verschiebung im Demokratieverständnis. «Die Demokratie werde nur so lange ernst gemeint, wie die Ergebnisse den Regierenden statthaft erscheinen», schreibt er. In diesem Denken komme ein Regierungswechsel kaum mehr vor.

Als besonders kritisch bewertet Wissmann die Möglichkeit, parlamentarische Regeln gezielt an Wahlergebnisse anzupassen. Abgewählte Mehrheiten könnten etwa Sperrminoritäten schaffen oder Wahlverfahren verändern, um ihre Macht über den Wahltag hinaus zu sichern. Dies untergrabe den politischen Wettbewerb und das Vertrauen in demokratische Prozesse.

Ähnliche Entwicklungen sieht der Professor auch in anderen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt wurde bereits eine Reform beschlossen, die Oppositionsrechte neu ordnet, etwa bei der Wahl des Landtagspräsidenten und bei Richterwahlen.

Ein ausdrückliches Verbot solcher Verfassungsänderungen existiert zwar nicht. Traditionell hätten demokratische Akteure jedoch Minderheitenrechte geschützt – auch aus der Einsicht, selbst einmal in der Opposition sein zu können. Dieses Prinzip gerate nun zunehmend unter Druck.

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