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Jährlich 600 Millionen Euro: AfD will Staatsleistungen an Kirchen gesetzlich ablösen

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Jährlich 600 Millionen Euro: AfD will Staatsleistungen an Kirchen gesetzlich ablösen
Jährlich 600 Millionen Euro: AfD will Staatsleistungen an Kirchen gesetzlich ablösen
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Die AfD-Bundestagsfraktion will die Staatsleistungen an die Kirchen bundesweit beenden und hat dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Nach Angaben der Fraktion soll ein einheitliches Verfahren festlegen, wie die bisherigen Zahlungen und die fälligen Ablösebeträge ermittelt und bewertet werden; vorgesehen ist zudem eine Bund-Länder-Koordinierungsstelle.

Julian Stratenschulte/DPA/Keystone
Kirchturmkreuz vor Morgenhimmel (Symbolbild)
Julian Stratenschulte/DPA/Keystone

Damit greift die AfD ein Thema auf, das seit mehr als einem Jahrhundert in der Verfassung steht und politisch trotzdem liegengeblieben ist. Die heutigen Staatsleistungen gehen im Kern auf die Säkularisation von 1803 zurück, als kirchlicher Besitz in grossem Stil enteignet und verstaatlicht wurde. Als Ausgleich entstanden Zahlungsverpflichtungen der Länder. Bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte, dass diese Leistungen durch Landesgesetze «abgelöst werden» sollen. Das Grundgesetz übernahm diese Vorgabe 1949 über Artikel 140, ohne dass sie bis heute umgesetzt worden wäre.

Nach den im Bericht genannten Zahlen summieren sich die Zahlungen an die beiden grossen Kirchen derzeit auf rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Der neue Vorstoss soll nun die Voraussetzungen schaffen, um das Verfahren bundeseinheitlich zu ordnen. Politisch ist das heikel, weil der Bund zwar die Grundsätze setzen kann, die konkrete Umsetzung aber bei den Ländern liegt. Genau daran scheiterte bereits die frühere Ampel-Regierung, obwohl sie die Ablösung angekündigt hatte.

Zusätzliche Brisanz erhält der Vorstoss durch das neue Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt. Dort verbindet die Partei die Forderung nach einem Ende der Staatsleistungen mit scharfer Kritik an der evangelischen und der katholischen Kirche. Im Programm heisst es: «Da die Kirchensteuerkirchen das nicht mehr vermitteln und sich vielfach vom christlichen Auftrag entfernt haben und vor allem gesellschaftspolitisch aktiv sind, können sie keine Sonderstellung durch Kirchensteuereinzug und Staatsleistungen beanspruchen.» Damit verknüpft die AfD eine alte Verfassungsfrage mit einem offenen politischen Konflikt über Rolle und Einfluss der Kirchen.

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