Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Bundesgericht bestätigt Skandal um den Solothurner Regierungsrat: Geheimer Beschluss, Kompetenzüberschreitung, illegaler Kauf, Umgehung des Parlaments und Umgehung einer Volksabstimmung

Am 13. Juni 2023 hat der Solothurner Regierungsrat das Credit-Suisse-Gebäude in Solothurn gekauft. Dieser Beschluss und der beurkundete Kaufvertrag wurden nicht amtlich bekanntgemacht. Nach dem Einschreiten der Öffentlichkeitsbeauftragten musste der Regierungsrat den Kauf über 5.200.000 Franken offenlegen.

Nun stellt das Bundesgericht fest: Der Kauf war illegal. Der Regierungsrat hat seine Kompetenzen überschritten. Der Regierungsrat versuchte mit dem geheimen Beschluss, den Kantonsrat und eine kantonale Volksabstimmung zu umgehen. Der Kantonsrat und das Solothurner Stimmvolk wurden um ihre demokratischen Rechte betrogen. Der Regierungsratsbeschluss vom 13. Juni 2023 ist aufgehoben und der Kaufvertrag somit nichtig. Das Gebäude gehört faktisch zwischenzeitlich wieder dem Vorbesitzer, der UBS. Die erfolgreiche Beschwerde vor Bundesgericht hat Nationalrat Rémy Wyssmann geführt, Präsident der SVP Solothurn.

© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Le drapeau suisse flotte sur le toit du Tribunal pendant une audience au Tribunal federal sur les recours contre la votation sur le relevement de l'age de la retraite des femmes le jeudi 12 decembre 2024 a Lausanne
© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Zuerst hat der Regierungsrat versucht, das Geschäft vom 13. Juni 2023 geheim zu halten. Sowohl der Kaufvertrag wie auch der Regierungsratsbeschluss wurden nicht publiziert. Nachdem Rémy Wyssmann, damals SVP-Kantonsrat, vom Regierungsrat keine weitere Auskunft über einen «geheimen Beschluss», dessen Inhalt er nicht kannte, erhielt, stellte er ein Schlichtungsgesuch bei der Öffentlichkeitsbeauftragten. Am 27. November 2023 musste der Regierungsrat bei der Verhandlung einwilligen, Informationen zu diesem Kaufvertrag zu veröffentlichen.

Am 6. Dezember 2023 wurden der Regierungsratsbeschluss vom 13. Juni 2023 und damit alle Details zum Kaufvertrag publik: Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hatte der damaligen Credit Suisse (heute UBS) das Gebäude an der Bielstrasse 3 im Solothurner Stadtzentrum zum Preis von 5,2 Millionen Franken abgekauft. Dieses Gebäude grenzt an das kantonal-solothurnische Gerichtsgebäude und sollte dazu dienen, der Solothurner Justiz mehr Platz zu verschaffen. Unterdessen sind bereits Leitungen zwischen dem Gerichtsgebäude und dem neu erworbenen Gebäude durchgebrochen worden, und das Gebäude wurde von den Mitarbeitenden der Gerichte genutzt.

Am 12. Dezember 2023 reichte Rémy Wyssmann, unterdessen SVP-Nationalrat, Beschwerde gegen den Regierungsrats-Beschluss ein. Die Beschwerde musste direkt vom Bundesgericht behandelt werden, weil es sich um eine Stimmrechtssache handelt. Wyssmann beantragte die Aufhebung des Beschlusses und damit des Kaufvertrags. Der Kantonsrat und dann das Stimmvolk hätten über den Kaufvertrag zu entscheiden. Denn der Regierungsrat habe seine Finanzkompetenzen überschritten, er dürfte nur Ausgaben von 250.000 Franken tätigen. Ab 5 Millionen Franken muss eine Volksabstimmung stattfinden. Erstens müsste also der Kantonsrat über den Kauf entscheiden und zweitens eine Volksabstimmung stattfinden. Der Regierungsrat hat mit seinem Geheimbeschluss versucht, beides zu umgehen.

Zwischenzeitlich versuchte der Regierungsrat, den Kauf zu rechtfertigen, indem er argumentierte, der Kanton wisse noch nicht, wie das Gebäude genutzt oder ob es vielleicht wieder verkauft werde. Daher handle es sich nicht um Verwaltungsvermögen, sondern nur um Finanzvermögen, so dass ein geheimer Kauf durch den Regierungsrat rechtens sei. Rémy Wyssmann dagegen konnte belegen, dass das Gebäude eindeutig zum Zweck gekauft wurde, den Solothurner Gerichten mehr Platz zu verschaffen. Die Mitarbeiter der Justiz haben das Gebäude ja bereits genutzt.

Das Bundesgericht gibt Rémy Wyssmann in allen Punkten recht und hebt den Regierungsratsbeschluss vom 13. Juni 2023 auf. Dies geht aus dem heute publizierten Urteil hervor. Dem Kantonsrat und dem Stimmvolk wurden ihre politischen, demokratischen Rechte unterschlagen.

«Das Urteil zeigt auf, wie der Regierungsrat des Kantons Solothurn regiert: Wie abgehobene Aristokraten, die sich für Könige halten», sagt Beschwerdeführer Rémy Wyssmann. «Liegenschaftskäufe werden geheim gehalten, verfassungsmässige Finanzkompetenzen einfach übergangen, der Kantonsrat und das Stimmvolk um ihre Rechte betrogen. Millionen von Steuergeldern werden wie Privatbesitz des Regierungsrats ausgegeben. Noch selten gab es einen so grossen Skandal in einer kantonalen Regierung in der Schweiz.» Wyssmann fordert den Regierungsrat zum Rücktritt auf und rät dem Solothurner Stimmvolk, die drei bisherigen Regierungsräte, die sich in wenigen Wochen zur Wiederwahl stellen, nicht erneut auf den Stimmzettel zu schreiben.

Durch die Aufhebung des Beschlusses ist der Kaufvertrag nichtig. Das Gebäude gehört faktisch wieder dem Vorbesitzer, also der UBS. Nun muss der Kantonsrat über den Kauf entscheiden und das Geschäft der Solothurner Stimmbevölkerung unterbreiten.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 02.06.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.