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«Assoziiertes Mitglied»: Kanzler Friedrich Merz fordert EU-Sonderstatus für Ukraine

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«Assoziiertes Mitglied»: Kanzler Friedrich Merz fordert EU-Sonderstatus für Ukraine
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Bundeskanzler Friedrich Merz will der Ukraine einen neuen Sonderstatus als «assoziiertes Mitglied» der Europäischen Union anbieten. Das geht aus einem Brief des CDU-Politikers an die EU-Spitze hervor. Demnach soll die Ukraine enger an die europäischen Institutionen gebunden werden, noch bevor ein regulärer EU-Beitritt möglich ist. Gleichzeitig schlägt Merz vor, die EU-Beistandsklausel politisch auch auf die Ukraine anzuwenden, um dem Land eine zusätzliche Sicherheitsgarantie zu geben.

CLEMENS BILAN / KEYSTONE
Bundeskanzler Friedrich Merz und Wolodymyr Selenskyj in Berlin
CLEMENS BILAN / KEYSTONE

Merz begründet den Vorstoss mit dem Krieg gegen Russland sowie den Fortschritten der Ukraine im laufenden Beitrittsprozess. Eine vollständige Aufnahme in die EU sei kurzfristig jedoch unrealistisch. In seinem Schreiben verweist der Kanzler auf «zahllose Hürden» und politisch schwierige Ratifizierungsverfahren in mehreren Mitgliedstaaten. Stattdessen solle die Ukraine «sofort und ohne Verzögerung» enger eingebunden werden. Der vorgeschlagene Sonderstatus gehe «weit über das bestehende Assoziierungsabkommen hinaus» und sei «keine Mitgliedschaft light».

Nach den Vorstellungen von Merz könnte die Ukraine künftig an Sitzungen des Europäischen Rates und des Rates der EU teilnehmen – allerdings ohne Stimmrecht. Denkbar seien zudem assoziierte Vertreter in EU-Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Gerichtshof. Gleichzeitig müssten weder die EU-Verträge geändert noch ein vollständiger Beitrittsvertrag ratifiziert werden. Merz spricht stattdessen von einer «starken politischen Vereinbarung».

Besonders weitreichend ist der sicherheitspolitische Teil des Vorschlags. Die Ukraine soll ihre Aussen- und Sicherheitspolitik vollständig an jene der EU angleichen. Im Gegenzug sollen sich die Mitgliedstaaten politisch dazu bekennen, die Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags auch auf die Ukraine anzuwenden. Ziel sei eine «substanzielle Sicherheitsgarantie». Für den Fall von Rückschritten bei Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit schlägt Merz eine Rückfall- oder Verfallsklausel vor.

Auch für andere EU-Kandidatenländer wie die Republik Moldau, Albanien oder Montenegro bringt Merz beschleunigte Integrationsmodelle ins Spiel. Diese sollen einen privilegierten Zugang zum Binnenmarkt und eine engere Einbindung in EU-Gremien ermöglichen, ohne sofort Vollmitglieder zu werden.

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