Mit seinen Urteilen füllt das Bundesverwaltungsgericht die Schweiz mit Dschihadisten und Kriminellen. Diesen Vorwurf erhob die Weltwoche (Nr. 9/25), nachdem fünf Richter in St. Gallen hartnäckig die Ausschaffung von Terroristen und Al-Qaida-Kämpfern verhindert hatten. 2021 entschied die Ausländerabteilung dieses Gerichts, dass ein Terrorist nicht ausgeschafft werden könne, weil die gesetzliche Grundlage fehle. Obwohl das Parlament diese Lücke in der Folge rasch schloss, entschied dasselbe Richtergremium 2024, dass die einschlägige Bestimmung des Ausländergesetzes nicht rückwirkend angewendet werden könne, weshalb ein weiterer Terrorist trotz der Gesetzesänderung nicht ausge ...