Was stört, wird verboten. Die AfD stört. Kein Wunder, dass nach den Wahlerfolgen der Partei im Osten der Ruf nach einem Verbot erneut lauter wird. Was ist dran an den Vorwürfen? Einen gewichtigen Punkt kann man ausräumen: Im gedruckten Partei- und Wahlkampfprogramm finden sich keine hinreichend scharf formulierten Bestrebungen zur aggressiv-kämpferischen Überwindung oder Zerstörung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO), was ein gewichtiger Verbotsgrund sein könnte.
Eine Partei, die stört: Kanzlerkandidatin Weidel.
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