EU kann künftig Bussen in der Schweiz verteilen: Das Verhandlungspaket Schweiz–EU birgt auf rund 1800 Seiten viel Sprengstoff. Als Tabubruch gibt die Schweiz sogar Souveränitätsrechte an Brüssel ab
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EU kann künftig Bussen in der Schweiz verteilen: Das Verhandlungspaket Schweiz–EU birgt auf rund 1800 Seiten viel Sprengstoff. Als Tabubruch gibt die Schweiz sogar Souveränitätsrechte an Brüssel ab

Dieser Text erschien zuerst auf dem Wirtschaftsnews-Portal Muula.ch.

Liebe Schweizer, willkommen in der Europäischen Union. So ist das Verhandlungspaket Schweiz–EU zu verstehen, welches derzeit in der Vernehmlassung ist.

Teufel steckt im Detail

Der Bundesrat will den bilateralen Weg mit der EU ausbauen, um die exportorientierte Schweizer Wirtschaft zu unterstützen, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern und deren Wohlstand zu gewährleisten. Diese Weiterentwicklung umfasst neue Beteiligungsbereiche am EU-Binnenmarkt, namentlich Strom und Lebensmittelsicherheit sowie ein neues Abkommen im Bereich Gesundheit.

© KEYSTONE / MICHAEL BUHOLZER
Eine EU und eine Schweizer Fahne flattern im starken Wind, aufgenommen am Mittwoch, 1
© KEYSTONE / MICHAEL BUHOLZER

Wer sich allerdings durch die Unterlagen zur Vernehmlassung von rund 1800 Seiten arbeitet, traut teils seinen Augen kaum. So ist es einem Leser von Muula.ch ergangen, der einen Passus im Protokoll zur Lebensmittelsicherheit fand, der einen klaren Tabubruch bei der Souveränität der Schweiz und der Kantone darstellt.

Brüssel als vollziehende Gewalt

Um den Besonderheiten des gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums Rechnung zu tragen, verfüge die Europäische Kommission hinsichtlich der Schweiz über in Rechtsakten eingeräumte Kompetenzen, steht dort schwarz auf weiss. Übe die EU-Kommission diese Kompetenzen aus, arbeite sie im Einklang mit der Praxis in geltendem Recht mit Schweizer Behörden zusammen, hiess es weiter.

Doch das bedeutet nichts anderes, als dass die EU indirekt Exekutiv-Kompetenzen in der Schweiz verliehen bekommt und die EU-Kommission damit hierzulande vollziehende Gewalt wird. EU-Rechtsakte werden im Bereich der Lebensmittelsicherheit mit expliziter Zustimmung der Schweiz also Teil der schweizerischen Rechtsordnung, und diese kann die EU neu grundsätzlich direkt anwenden.

Das betroffene heutige Schweizer Recht werde darum angepasst, erklärte die Landesregierung dann auch etwas versteckt in weiteren Erläuterungen zum Verhandlungspaket mit der EU.

Demokratiebehörde schweigt

Das Wirtschaftsnews-Portal Muula.ch bat das Bundesamt für Justiz (BJ) um eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit, schliesslich ist diese Behörde das demokratiepolitische Gewissen der Schweiz, und ihr Direktor Michael Schöll verteidigte das Vertragswerk vor den Medien. Doch die Justizbeamten sahen sich nicht einmal für den schweren Eingriff in die Schweizer Demokratie zuständig.

Das BJ schob die Medienanfrage einfach an das Eidgenössische Aussendepartement EDA ab.

Merkwürdige Prozedur

Aber auch dort waren die Staatsdiener nur ungern bereit, Auskunft zu erteilen. Tagelang erklärte die Medienstelle des EDA, zur Beantwortung brauche es noch Zeit, denn die Diplomaten müssten erst das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) konsultieren. Auf Knopfdruck weiss in Bern also niemand, was die Schweiz da mit der EU überhaupt paraphiert hat.

Das EDA rief dann sogar ständig in unserer Redaktion an. So etwas machen Medienstellen normalerweise nur, wenn sie auf eine Medienanfrage nicht schriftlich antworten wollen. Doch Muula.ch bestand darauf.

EU-Regeln akzeptiert

Dann kam der Schock. «Mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit wird die Schweiz zukünftig am europäischen Lebensmittelsicherheitsraum teilnehmen», teilte das EDA mit.

Für diesen gelten einheitliche Regeln, was Grundvoraussetzung für das Funktionieren des gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums sei, hiess es weiter auf die Frage, ob die EU künftig beispielsweise Bussen in der Schweiz verhängen dürfe, wenn es eine der betroffenen Direktiven sagt.

Die Schweiz habe diese Grundvoraussetzung akzeptiert, da die Teilnahme am gemeinsamen Raum für Lebensmittelsicherheit im Interesse der Schweiz liege, erklärte die Medienstelle des EDA zu den Hintergründen des Vorgehens.

Dabei sei jedoch wichtig zu beachten, dass die Kommission allfällige Massnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Schweizer Behörden treffen würde, hiess es weiter.

Mineralwasser von Nestlé grüsst

Doch Brüssel dürfte laut dem Vertragstext etwa Verbesserungsmassnahmen von der Schweiz einfordern, falls der EU etwas nicht passt.

Selbst Inspektionen darf die Europäische Kommission künftig in der Schweiz durchführen.

Man stelle sich also beispielsweise vor, der Schweizer Nahrungsmittelriese Nestlé hätte einen Skandal um Mineralwasser, und die EU würde dagegen direkt in Vevey VD vorgehen.

Dann würden EU-Beamte in Begleitung Schweizer Behörden in der Konzernzentrale von Nestlé einmarschieren und könnten machen, was sie für richtig halten.

Bei Problemen mit Schweizer Schokolade oder Schweizer Käse gelte dies analog.

Sind sich die Vertragsparteien bei der Vorgehensweise nicht einig, käme ein Streitbeilegungsverfahren zur Anwendung.

«Fremde Polizisten» greifen ein

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) spricht beim Verhandlungspaket Schweiz–EU oftmals von «fremden Richtern», denen sich das Land unterwerfen müsste.

Der Passus im Protokoll der Lebensmittelsicherheit wäre ein weiterer Hammer, denn es kämen zu den «fremden Richtern» quasi noch «fremde Polizisten» hinzu.

Dabei ändert sich auch nichts an der Sachlage, wenn eine Schweizer Behörde wahrscheinlich formal den Strafzettel aus Brüssel vorbeibringen würde.

Wenig Gegenleistung für Demokratieverlust

Die Schweiz gibt mit dem Paket klar Souveränitätsrechte an die EU ab. Im Gegenzug verbessere sich der Schutz der Schweizer Konsumenten, weil Bern mit dem Abkommen etwa an das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel angeschlossen werde und so Risiken frühzeitig erkannt werden könnten, betonte das EDA.

Zudem erhält Bern auch ein paar Mitspracherechte in Brüssel.

Heldenhafte Worte

Muula.ch wollte von Bundesbern noch wissen, ob es weitere solche Klauseln in den über 1800 Seiten an Vernehmlassungsunterlagen gibt, welche die bisherige Souveränität der Schweiz in Frage stellen. Nein, versicherte das eidgenössische Aussendepartement.

Ob es stimmt, werden die nächsten Wochen zeigen.

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