Der Ständerat berät heute eine Reihe von Vorstössen, die sich gegen kriminelle Asylbewerber richten. Dies, nachdem im Umland von Asylheimen Einbrüche und Diebstähle in Serie die Bevölkerung aufgeschreckt haben. Der Vorstoss des Thurgauer SVP-Nationalrats Pascal Schmid lautet: «Bevölkerung schützen. Kein Asylverfahren und kein Bleiberecht für Verbrecher.» Ein anderer stammt von Christoph Riner, SVP-Nationalrat aus dem Aargau, der eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylkriminellen verlangt.
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Die FDP-Fraktion fordert in einer Motion eine effizientere Unterstützung der Kantone durch den Bund bei der Ausschaffung von abgewiesenen Asylsuchenden. Auch GLP-Ständerätin Tiana Moser ist auf das Asylthema aufgesprungen und verlangt die Wegweisung von kriminellen Mehrfachtätern im Asylbereich.
Das Problem bei all diesen Vorstössen ist, dass damit – selbst wenn sie angenommen würden – noch nicht gesagt ist, dass kriminelle Asylbewerber tatsächlich ohne Wenn und Aber ausgeschafft werden können. Erst kürzlich kam ein Afghane, den man nach Kabul zurückgeführt hatte, wieder retour in die Schweiz, weil ihm in Afghanistan die Einreise verweigert worden war. Und was ist mit all diesen Asylbewerbern, die kein Bleiberecht haben und trotzdem hier sind, weil man sie nicht ausschaffen kann?
Wenn wir gegen den tausendfachen Asylmissbrauch etwas unternehmen wollen, dann sind schon robustere Mittel nötig, wie man sie zum Beispiel von Deutschland kennt. Dort werden Asylsuchende bereits an der Grenze abgewehrt.