Benjamin Netanjahu und Wladimir Putin sind der Auschwitz-Gedenkfeier vom 27. Januar 2025 ferngeblieben. Hätten Israels Ministerpräsident und Russlands Staatschef polnischen Boden betreten, wären sie vermutlich in die Fänge der Justizbehörden geraten. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, der Kriegsverbrechen juristisch verfolgt, hat gegen die beiden Machthaber einen Haftbefehl ausgestellt. Polen ist als Mitglied des IStGH völkerrechtlich verpflichtet, dessen Entscheide umzusetzen – selbst wenn das bedeutet, höchste staatliche Vertreter der Opfer und der Befreier von Auschwitz an einem Gedenkanlass festzunehmen.
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