Die Lösung wäre so einfach. Im mittlerweile zu einer Debatte über die Zulässigkeit moderner Lynchjustiz ausufernden Fall des Komikers Luke Mockridge geht es nicht um die Frage, ob der Mann vielleicht ein Vergewaltiger, zumindest ein potenzieller, ist oder nicht. Das hat die Justiz längst entschieden: Ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Vergewaltigung seiner einstigen Freundin wurde eingestellt, da Aussage gegen Aussage stand, die Angaben der Frau widersprüchlich und nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht überzeugend waren und es überdies an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlte. Mockridge ist seitdem ein unbescholtener deutscher Staatsangehöriger. ...