Nicht die Kinder sind verpflichtet, für ihre Eltern etwas zur Seite zu legen, sondern umgekehrt die Eltern für die Kinder (2. Korinther 12, 14). – Die finanziellen Verhältnisse zwischen den Generationen sind eigentlich Privatsache. Mit dem Umlageverfahren bei der Altersrente drang der Staat in diesen Bereich ein und nannte das Generationenvertrag. Das Wort und die Idee stammen aus dem Dritten Reich, aber seien wir tolerant: In der Schweiz bildet die umlagefinanzierte AHV eine von drei Säulen, während in den Nachbarländern praktisch nur das Umlageverfahren existiert. In Österreich und in Frankreich sind die Rentensysteme am Ersticken und werden mit milliardenschweren Neuvers ...