Lausanne
In seinem Urteil vom 11. Juli 2025* beschäftigt sich das Bundesgericht sozusagen mit sich selber. Gegenstand der Entscheidung ist ein Revisionsgesuch der Bundesanwaltschaft. Mit solchen Revisionsbegehren wird das Gericht ersucht, ein eigenes Urteil wegen eines Fehlers zu korrigieren. Etwa wenn die Richter Anträge übersehen oder erhebliche Tatsachen nicht berücksichtigt haben. Und auch dann, wenn ein Richter die Ausstandspflicht verletzt hat. Es kommt allerdings in der Schweizer Strafjustiz sehr selten vor, dass die Bundesanwaltschaft beim Bundesgericht ein Revisionsgesuch stellt. Im vorliegenden Fall hatte sie dazu jedoch begründeten Anlass.
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