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Im Kanton Zürich dürfen fossile Heizungen nur noch durch erneuerbare Systeme ersetzt werden. Das setzt Eigentümer und Politik unter Druck und zwingt zu pragmatischen Lösungen.
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Seit dem 1. September 2022 gilt im Kanton Zürich das revidierte Energiegesetz. Es verpflichtet Eigentümer, beim Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen auf erneuerbare Systeme umzusteigen – etwa auf Wärmepumpen, Holzheizungen oder Fernwärme. Fossile Heizsysteme sind nur noch erlaubt, wenn eine nachhaltige Lösung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unverhältnismässig wäre. Das Ziel ist klar: Der Gebäudesektor soll bis 2050 weitgehend klimaneutral werden.

© KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER
Keine universelle Lösung: Zürcher Quartier Wipkingen.
© KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER

 

Gesetz mit praktischen Stolpersteinen

«Das Energiegesetz des Kantons Zürich sieht vor, dass eine defekte Ölheizung nicht mehr durch ein fossiles System ersetzt werden darf», erklärt Albert Leiser, Direktor der Hauseigentümerverbände Stadt und Kanton Zürich (HEV). Für viele Eigentümer sei das oftmals eine grosse Herausforderung, weil der Heizungsersatz oft ausserhalb des üblichen Sanierungszyklus liege. «Normalerweise erfolgt eine Gesamtsanierung etwa alle 25 Jahre. Wenn die Heizung jedoch früher ausfällt, müssen Eigentümer kurzfristig über Investitionen entscheiden – etwa, ob sie die Gebäudehülle sanieren, Fenster ersetzen, auf Fernwärme setzen oder längerfristig einen Ersatzneubau ins Auge fassen.»

Leiser kritisiert, dass das Gesetz die Realität im Gebäudebestand nur teilweise abbildet. Fällt eine Heizung im Winter aus, müsse der Eigentümer unter Umständen mehrere Wochen auf grünes Licht der Behörden und auf die Wärmepumpe warten. «In solchen Situationen ist es entscheidend, pragmatisch vorzugehen», sagt er. Gemeinsam mit den Behörden habe der HEV deshalb eine Übergangslösung erarbeitet: «Wer im Winter eine defekte Heizung hat, darf einen bestehenden Ölkessel vorübergehend weiterbetreiben – mit der Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren auf ein erneuerbares System umzusteigen.» Das verschaffe den Eigentümern Zeit für die Planung und die Finanzierung.

 

Planung statt Zwang

Die Übergangsfrist von zwei Jahren gilt als Kompromiss zwischen den Klimazielen und der praktischen Machbarkeit. «Wichtig ist, dass die Eigentümer ihre Sanierungen sorgfältig planen können und nicht zu überstürzten Massnahmen gezwungen werden», betont Leiser. «Eine nachhaltige Gebäudesanierung folgt langfristigen Zyklen – man saniert nicht nur, weil die Heizung aussteigt, sondern weil eine umfassende Erneuerung sinnvoll ist.»

Besonders für ältere Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer könne die neue Regelung eine erhebliche Belastung darstellen. «Eine betagte Eigentümerin in einem Einfamilienhaus kann nicht einfach zur Bank gehen und eine Hypothek für eine Wärmepumpe und eine Fassadensanierung aufnehmen», sagt Leiser. Finanzielle Härtefälle seien mitunter unvermeidlich, die Verfahren jedoch komplex: «Wer die Investition objektiv nicht tragen kann, muss bei den Behörden einen finanziellen Härtefall geltend machen – das ist aufwendig und mit viel Bürokratie verbunden.»

Neben finanziellen Fragen stellen sich auch technische und planerische Probleme. Wärmepumpen verursachen Geräusche und sind in dichtbebauten Gebieten technisch nicht überall möglich oder – wie in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung – nicht überall zulässig. «In der Zürcher Altstadt etwa gibt es oft weder Platz für Erdsonden noch Bewilligungen für aussenstehende Geräte. Hinzu kommen mögliche denkmalpflegerische Auflagen und Einsprachen von Nachbarn und vom Heimatschutz», führt Leiser aus. Solche Verfahren könnten sich deshalb über Monate oder gar Jahre hinziehen. Zwar zeigen kantonale Zahlen, dass über 98 Prozent der neuinstallierten Heizungen heute mit erneuerbaren Energien betrieben werden, doch der Weg dorthin sei für viele Eigentümer beschwerlich.

 

Fördergelder und Fehlanreize

Auch Fernwärme sei keine universelle Lösung. «Wenn ein Anschluss absehbar ist, darf ein bestehendes fossiles System vorübergehend weiterbetrieben werden, bis die Fernwärme verfügbar ist», sagt Leiser. «Das ist ein vernünftiger Ansatz – aber er setzt voraus, dass der Ausbau der Fernwärme tatsächlich voranschreitet.» Leiser gibt zudem zu bedenken: 2022 sei noch rund ein Drittel der Fernwärme in der Stadt Zürich mit Erdgas oder Heizöl erzeugt worden.

Ein weiterer Diskussionspunkt sind die Förderprogramme. Der Kanton Zürich und viele Gemeinden unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme mit finanziellen Beiträgen. Leiser sieht dies ambivalent: «Grundsätzlich sind Fördergelder ein wichtiges Instrument, um die Energiewende zu beschleunigen. Doch sie können auch Fehlanreize schaffen, wenn die Marktpreise entsprechend angepasst werden.» In der Praxis habe man beobachtet, dass Wärmepumpen nach Einführung der Förderungen teurer geworden seien. «Am Ende bezahlt der Eigentümer oft ähnlich viel wie zuvor – nur anders verteilt.»

Dennoch rät Leiser zu einer ganzheitlichen Betrachtung: «Ob sich der Ersatz einer Heizung lohnt, hängt stark vom Zustand des Gebäudes ab. Wer ohnehin eine Gesamtsanierung plant, sollte diese zuerst angehen. Wer hingegen nur die Heizung ersetzen muss, profitiert langfristig von tieferen Betriebskosten und weniger CO2-Ausstoss.»

Leiser betont, dass die Mitglieder des HEV den Klimaschutz grundsätzlich unterstützten. «Wir stehen hinter dem Ziel einer nachhaltigen Energiepolitik. Wichtig ist aber, dass die Umsetzung praktikabel bleibt», sagt er. «Politische Entscheidungen müssen bis zu Ende gedacht sein und dürfen die Eigentümer nicht überfordern.»

Viele Eigentümer seien bereit, in die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu investieren, wünschten sich aber verlässliche Rahmenbedingungen. «Unsere Empfehlung lautet: Wer eine alte Heizung hat, sollte die gesamte Liegenschaft analysieren – vom Zustand über das Entwicklungspotenzial bis zur Finanzierung – und dann eine klare Strategie entwickeln.» Der Verband unterstütze seine Mitglieder dabei mit Beratung und Planungsinstrumenten.

 

Ziel mit Augenmass

Bis 2050 sollen im Kanton Zürich alle fossilen Heizungen ersetzt sein. «Das ist ein realistisches Ziel, wenn man es vorausschauend plant», meint Leiser. «Die Energiewende gelingt aber nur, wenn sie technisch machbar, sozial verträglich und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt wird.»

Für ihn ist klar: Nachhaltiger Klimaschutz brauche Augenmass. «Die aktuellen Regelungen mit Übergangsfristen und klaren Bewilligungs- sowie Anzeigeverfahren sind ein pragmatischer Weg. Entscheidend ist, dass die Politik aus der Umsetzung lernt und künftige Gesetze so ausgestaltet, dass sie praktikabel bleiben – im Interesse von Umwelt, Eigentümern und Mietern gleichermassen.»

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