Jeder kennt das Filmmotiv: Gelhaarig und goldkettchentragend schwingt der Massanzugträger einen Baseballschläger und zertrümmert Ladeneinrichtung und Kniescheiben. Hierzulande sind die Rohlinge wuschelhaarig und tragen ausgeleierte T-Shirts.
Die Rede ist von den Umweltschutzorganisationen. Sportgeräte als Argumentationshilfe brauchen sie nicht. Ihr Knüppel ist das Verbandsbeschwerderecht. Das Wirkprinzip ist simpel: Ein Bauherr lanciert ein Projekt, das vom Umwelt- oder Naturschutzrecht betroffen ist. Die Umweltschutzorganisationen stellen Forderungen in beliebiger Höhe. Es ist unerheblich, was ein Gericht feststellen würde. Denn das Druckmittel ist nicht der Richterspruch ...