Kommt die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zustande, steht sie unter einem schlechten Stern.
Die pendente Transaktion, welche beide Banken nicht wollten, wurde – gemäss Financial Times – unter dem Druck des Auslands als alternativlos dargestellt (obwohl sie das nicht ist); elementare Prinzipien der Bundesverfassung sollen mit Notrecht ausgehebelt werden; es scheint, dass das falsche Gesetz (anstelle des Übernahmegesetzes das Fusionsgesetz) zur Anwendung kommen soll; die nachrangigen Anleihen im Umfang von sechzehn Milliarden Franken sollen – entgegen dem Prospekt – für wertlos erklärt werden; die UBS hat – verständlicherweise – ihre Position ausgenutzt ...