Jede Änderung der Bundesverfassung bedarf der Zustimmung von Volk und Kantonen. Die EU-Anbindungsverträge ändern die Bundesverfassung mindestens fünf Mal. Da ist zum Ersten Zweckartikel 2, wonach die Schweizerische Eidgenossenschaft «die Freiheit und die Rechte des Volkes schützt» und «die Unabhängigkeit des Landes wahrt». Die neuen Verträge brechen dies, indem Brüssel in wichtigsten politischen Fragen das Recht setzen, das Volk als Gesetzgeber entmachten und die bisher unabhängige Schweiz in den EU-Rechtsraum mit EU-Richtern eingliedern würde.
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