Ein «sicheres Herkunftsland» müsse für alle Bevölkerungsgruppen sicher sein, nicht bloss für einen Teil der Bevölkerung. Und dem nationalen Gesetzgeber sei es verwehrt, sichere Herkunfts- oder Drittstaaten zu bestimmen, sofern er nicht sämtliche Überlegungen, Informationen und Quellen, die zu dieser Einstufung geführt haben, dokumentiere und damit für die Gerichte überprüfbar mache. Dieses weitreichende Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bezüglich Italiens Praxis der «sicheren Herkunftsstaaten» und des Albanien-Modells gefällt. Denn Italien nutzte das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten, um die Asylanträge jener Migranten beschleunigt zu prüfen, die üb ...