Die vergangenen Bundesratswahlen haben das Ticketsystem mit dem Zweiervorschlag von Kandidaten konsolidiert. Damit wurde indirekt auch das Konkordanzsystem weiter verfestigt.
Das seit über einem Jahrzehnt praktizierte und respektierte Ticketsystem mit einem Zweiervorschlag der betroffenen Fraktion ist nirgends gesetzlich verankert. Es hat sich bei den Bundesratsparteien – nicht zuletzt wegen früherer traumatischer Erfahrungen – als selbstauferlegte Verfahrensregel herausgebildet. Wenn Daniel Jositsch, jüngst erneut in der NZZ, behauptet, der Zweiervorschlag sei «verfassungswidrig», ist dies eine ichbezogene, abenteuerliche Interpretation und eines Rechtsprofessors unwür ...