Der Fall, der letzte Woche durch den Spiegel öffentlich wurde, vereint menschliche Abgründe und moralische Reflexe. Die Moderatorin Collien Ulmen-Fernandes hat Anzeige gegen ihren Noch-Ehemann Christian Ulmen erstattet. Über Jahre hinweg soll er Fake-Profile von ihr erstellt und erotische Bilder und Videos an Männer verbreitet haben, die den Eindruck erweckten, das sei sie selbst. Sein Anwalt spricht von einseitiger, rechtswidriger Berichterstattung. Man kann nur hoffen, dass die Justiz rasch für Gerechtigkeit im Sinne aller Beteiligten sorgt. Festzuhalten ist: Sollte sich der Vorwurf bewahrheiten, ist das schockierend und abscheulich. Bestehen Gesetzeslücken, gehören sie geschlossen. Zugleich lohnt es sich, die Reflexe zu betrachten, die ein solcher Fall auslöst.
Clemens Bilan/EPA/Keystone
Zunächst der Reflex der Vorverurteilung. Er ist menschlich und verständlich. Doch auch wenn Ulmen Teile der Vorwürfe eingeräumt hat, bleibt die Tatsache: Das Verfahren steht am Anfang. Es ist kein Widerspruch, dem mutmasslichen Opfer zu glauben und gleichzeitig auf öffentliche Verurteilungen zu verzichten. Die Unschuldsvermutung ist ein Fundament des Rechtsstaats. Dass sie bisweilen selbst von Politikern missachtet wird, irritiert. Manuela Schwesig (SPD) bekannte auf X, sie sei wütend, und sprach von Gewalt über ein Jahrzehnt. Der Medienanwalt Carsten Brennecke konterte: «Mich macht es wütend, wenn eine führende SPD-Politikerin und Ministerpräsidentin mit dem Rechtsstaat fremdelt, weil sie unter Missachtung der Unschuldsvermutung Menschen vorverurteilt. Presserechtlich: Elfer ohne Torwart.»
Wer ganze Gruppen in Haftung nimmt für das Verhalten Einzelner, produziert Trotz statt Verständnis.
Ein zweiter Reflex war der Ruf nach Klarnamenpflicht. Wäre im Internet jeder sofort mit echtem Namen sichtbar, würden solche Übergriffe nicht passieren, heisst es. Auch daran scheiden sich die Geister: Während die einen auf Gesetzeslücken bei Deepfakes hinweisen, erklären andere wie Brennecke, dass die Verbreitung von Deepfakes oder Identitätsmissbrauch bereits strafbar sei.
Ich kann mir vorstellen, dass eine Digital-ID die Hemmschwelle für Beleidigungen und Identitätsdiebstahl erhöhen und Ermittlungen erleichtern würde. Andererseits birgt eine solche Pflicht erhebliche Risiken. Kritische Stimmen, Whistleblower oder Aktivisten könnten sich nicht mehr anonym äussern, ohne Repressalien zu befürchten. Auch Menschen mit unpopulären Meinungen würden schneller zur Selbstzensur gedrängt. Die Pandemie hat gezeigt: Wer der offiziellen Linie widersprach, riskierte schnell soziale Ächtung, musste um seinen Job bangen – unabhängig davon, ob sich seine Position später als haltbar erwies. Auch schaffen zentrale Datensammlungen neue Angriffsflächen für Missbrauch. Eine Klarnamenpflicht hätte den Ulmen-Fall wahrscheinlich nicht verhindert. Entscheidend ist, dass die Strafverfolgung funktioniert und Plattformen Verantwortung übernehmen.
Dritter Reflex: Die Medien kaufen Aufmerksamkeit mit absurder Zuspitzung. «Der virtuelle Fall Pelicot», titelte Bild.de und stellte Fernandes’ Foto neben jenes von Gisèle Pelicot. Vergleiche mit Fällen wie dem von Pelicot, die eine ganz andere Stufe der Grausamkeit aufweisen, sind deplatziert. Nicht jeder Skandal gewinnt durch maximale Fallhöhe.
Ein zuverlässiger Reflex ist die kollektive Schuldzuweisung, die Generalabrechnung mit «den Männern». «Natürlich betrifft es alle Männer» (Spiegel). Das mag emotional befriedigend sein – und ich kann die Wut nachvollziehen. Aber Schuld ist individuell, nicht kollektiv. Über sexualisierte Gewalt zu sprechen, ist wichtig und notwendig. Wer jedoch ganze Gruppen in Haftung nimmt für das Verhalten Einzelner, produziert vielerorts vor allem Trotz statt Verständnis; niemand wird gerne beschuldigt oder ermahnt für Dinge, die er nicht getan hat.
Und schliesslich fällt auf, wie selektiv die öffentliche Empörung ausfällt. Manche Fälle sexualisierter Gewalt lösen heftigste Reaktionen aus, andere, objektiv schwerwiegendere, verhallen vergleichsweise leise. Der Eindruck drängt sich auf, dass die Intensität der Reaktion mitunter von der Konstellation von Täter- und Opfergruppen abhängt. Das zu benennen, heisst nicht, Leid gegeneinander aufzurechnen – wohl aber, eine gewisse Inkonsistenz im moralischen Kompass zu erkennen.

