Der beschuldigte Aoufi A. (Name der Redaktion bekannt) ist schuldig des mehrfachen Diebstahls im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 StGB.» Es ist ein 08/15-Fall, wie er in jedem Land mit offenen Grenzen und bunter Gesellschaft tagtäglich vorkommt. Der zum Zeitpunkt seiner Verurteilung 23-jährige Algerier erhielt eine Freiheitsstrafe von sechzig Tagen. Von einer Geldstrafe sah die Richterin ab, weil sie die Wahrscheinlichkeit, eine Geldstrafe einzubringen, als höchst unwahrscheinlich einstufte. Kein Wohnsitz und kein Einkommen. Dabei machte A. eine beträchtliche Beute.
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