Der Bund verbietet es den Polizisten, die Hautfarbe im Zusammenhang mit Fahndungen zu nennen. Ab sofort darf dieses Merkmal auf Geheiss des Bundesamts für Polizei (Fedpol) nicht mehr im nationalen Fahndungssystem Ripol eingetragen werden, wie der Blick berichtet. Eine «offizielle Beschwerde» einer «ausländischen Behörde» sei der Auslöser des Verbots, heisst es. Eine telefonische Anfrage der Weltwoche, wer diese ausländische Behörde sei, wollte das Fedpol nicht beantworten. Im Nachgang dazu haben wir auch eine schriftliche Anfrage gestellt. Die Antwort ist hängig.
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