Krankheit ist in der Schweiz zu einem neuen Einfallstor im Asylrecht geworden. Asylverfahren werden dann oft zu ausufernden Prozessen, in denen Fragen wie die medizinische Versorgung im Herkunftsland thematisiert werden. Grundsätzlich erhalten Asylsuchende die medizinische Versorgung nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Die Kosten, die dafür bei den Sozialversicherungen anfallen, insbesondere bei den Krankenkassen, sind allerdings nicht bekannt.
Asylgrund Krankheit
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