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Zoff um Moschee im Kanton Schwyz: Gemeinde Schübelbach reicht Beschwerde gegen geplantes islamisches Kulturzentrum ein

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Zoff um Moschee im Kanton Schwyz: Gemeinde Schübelbach reicht Beschwerde gegen geplantes islamisches Kulturzentrum ein
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In Siebnen im Kanton Schwyz spitzt sich der Konflikt um ein geplantes islamisches Kulturzentrum weiter zu. Die Standortgemeinde Schübelbach hat Beschwerde gegen einen Entscheid des kantonalen Volkswirtschaftsdepartements eingereicht, das den geplanten Immobilienkauf durch die Albanisch-Islamische Gemeinschaft (AIG) Altendorf als nicht bewilligungspflichtig eingestuft hatte. Damit liegt das Projekt vorerst auf Eis.

Screenshot Google Maps
Das Läuffer-Haus in Siebnen an der Glarnerstrasse.
Screenshot Google Maps

Auslöser ist der geplante Erwerb des traditionsreichen Läuffer-Hauses, in dem die AIG ein islamisches Kulturzentrum mit Gebetsräumen einrichten will. Wie der Blick schreibt, sind im Projektentwurf weder ein Minarett noch äussere bauliche Veränderungen vorgesehen. Die Gemeinde stellt sich dennoch quer und fordert eine vertiefte Prüfung. Religiöse Nutzungen seien im Baureglement speziell geregelt, zudem müsse abgeklärt werden, ob beim Kauf «Personen im Ausland eine beherrschende Stellung innehaben».

Der Präsident der AIG Altendorf, Sinan Sadriu, weist diese Vermutungen zurück. Gegenüber Medien erklärte er, die Finanzierung stamme ausschliesslich aus der lokalen albanisch-schweizerischen Gemeinschaft. Es gebe weder staatliche Unterstützung noch Gelder aus dem Ausland. Eine entsprechende Einschätzung liege auch dem Volkswirtschaftsdepartement vor. Weitere Fragen zur Finanzierung liess Sadriu zuletzt unbeantwortet.

Die Gemeinde Schübelbach hält dennoch an ihren Zweifeln fest. «Die Vermutungen bestehen nach wie vor», sagte eine Gemeindesprecherin. Man äussere sich wegen des laufenden Verfahrens nicht weiter. Sollte der Kauf zustande kommen, wolle die Gemeinde in einem zweiten Schritt prüfen lassen, ob die Nutzung der Liegenschaft als Kulturzentrum überhaupt zulässig sei.

Nun liegt der Fall beim Schwyzer Regierungsrat. Er muss entscheiden, ob der Immobilienerwerb bewilligungspflichtig ist und wie mit der Beschwerde der Gemeinde umzugehen ist. Der Entscheid dürfte über den weiteren Verlauf des umstrittenen Projekts entscheiden.

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