Bereits im letzten Juni setzte der EU-Rat die Schweizer Youtuberin Nathalie Yamb auf die Sanktionsliste, weil sie angeblich pro-russische Positionen vertritt. Zwar hat sich Yamb höchstens am Rande zum Ukraine-Konflikt geäussert. Ihr Hauptthema ist Afrika, wo Russland und die EU um ihren Einfluss ringen. Yamb soll gemäss Medienberichten Teil eines Propaganda-Netzwerkes sein, das der russische Milizionär Yevgeny Prigozhin in Afrika aufgebaut haben soll. Zur Erinnerung: Prigozhin kam 2023 bei einem Flugzeugabsturz kurz nach einer Aussprache mit Wladimir Putin ums Leben.
Anders als ihr Landsmann Jacques Baud gibt sich Nathalie Yamb nicht neutral. Sie verurteilte das militärische Engagement der Franzosen in Afrika schon scharf an Konferenzen in Paris oder etwa am russisch-afrikanischen Gipfel mit dutzenden von Staatschefs in Sotschi. Doch wie Baud wird auch Yamb keine Straftat vorgeworfen. Sie vertritt bloss ein Narrativ, welches jenem der EU widerspricht.
Was der systematische Ausschluss aus dem europäischen Finanzsystem konkret bedeutet, beschreibt Nathalie Yamb im Gespräch mit dem Schweizer Hochschulprofessor Pascal Lottaz. Lottaz lebt und unterrichtet fernab in Japan, weshalb er keine Zensur zu fürchten hat. Der Begriff «ziviler Tod», der für derartige Sanktionen oft verwendet wird, scheint keineswegs übertrieben.
Obwohl die EU-Sanktionen gegen Yamb von der Schweiz offiziell nie übernommen wurden, kündigten die Schweizer Banken in vorauseilendem Gehorsam sämtliche Konten der schweizerisch-kamerunischen Doppelbürgerin. Während andere Banken keine Begründung für den Bann lieferten, bezeichnete eine Kantonalbank die Youtuberin als «PEP» (Politisch exponierte Person). Tatsächlich bekleidete Yamb gemäss eigenen Angaben nie ein öffentliches Amt, das eine derartige Qualifikation rechtfertigen würde.
Theoretisch könnte sie gegen die Bank klagen, doch zumal ihre Konten gesperrt sind, kann sie keinen Prozess bezahlen, selbst wenn sie sich einen solchen leisten könnte und im Vertrauen auf politisch unbefangene Richter das Prozessrisiko auf sich nehmen wollte.
Zwar ist die Postfinance verpflichtet, Bewohnern der Schweiz ein Konto zu gewähren, allerdings unter Auflagen, welche dieses praktisch nutzlos machen: Keine Internet-Funktionen, keine ausländischen Währungen, keine Debit- oder Kreditkarten, kein Twint. Und vor allem: Weil sie auf der schwarzen Liste der Banken steht, nehmen diese auch keine Zahlungen von Yamb auf das Konto etwa eines Vermieters oder einer Krankenkasse entgegen.
Seit ihrem Bann kann sie auch kein Buch mehr über Amazon bestellen, keine Wohnung über Airbnb buchen, keinen Film auf Netflix schauen oder auch nur Musik über Deezer herunterladen. Diese globalen Dienstleister gleichen ihre Kundendaten automatisch mit den schwarzen Listen ab. Und vor allem: Yamb darf weder in EU-Länder einreisen noch über EU-Territorium fliegen. Und das bedeutet für jemanden, der in der Schweiz lebt, faktisch ein totales Reiseverbot.
Nun lebt Yamb zwar zurzeit nicht in der Schweiz, sondern irgendwo in Afrika. Doch gemäss ihren Darstellungen kann sie nach all ihren bisherigen Erfahrungen von der offiziellen Schweiz keine Hilfe erwarten. Offiziell nimmt das Aussendepartement (EDA) keine Stellung, wir kennen nur ihre Version. Doch diese deckt sich mit den Erfahrungen vieler Auslandschweizer: Die mehrheitlich europhilen Schweizer Diplomaten sind dafür berüchtigt, sich besonders neutral zu geben, wenn ein Landsmann in der Bredouille steckt, ganz besonders wenn es um Interessen der EU geht.
Theoretisch könnte Nathalie Yamb gegen die Verfügung des EU-Rates, die ihr nie zugestellt wurde und für die es nur eine vage Begründung gibt, beim europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagen. Da ihr aber keine Straftat zur Last gelegt wird, kann sie sich nicht auf die Unschuldsvermutung berufen. Solche Zivilverfahren sind aufwendig und können Jahre dauern. Um zu prozessieren, müsste sie zudem vorerst auf ihr Vermögen zugreifen können, sofern sie über das dafür nötige Kleingeld verfügt. Der perfekte bürokratische Albtraum, wie in Franz Kafka in seinen Romanen beschreibt.