Jeweils zwei Jahre vor den nächsten Nationalratswahlen wird die Sitzzahl im Nationalrat für die nächsten Wahlen festgelegt – und zwar aufgrund der sich ändernden Einwohnerzahlen in den Kantonen. Für die Nationalratswahlen vom 24. Oktober 2027 ist die ständige Einwohnerzahl per Ende 2024 massgebend. Bei diesen Wahlen wird in den Kantonen Luzern und Freiburg je ein Sitz mehr zu besetzen sein als bisher. Die Kantone Bern und Graubünden werden je einen Sitz verlieren.
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Aufgrund der Bundesverfassung (BV) werden die 200 Nationalratssitze alle vier Jahre vom Volk in direkter Wahl im Verhältniswahlverfahren besetzt, wobei die Kantone die Wahlkreise sind (Art. 149 BV). Die Nationalratssitze werden auf die Kantone im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl verteilt, wobei jedoch jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat.
In Wahlkreisen, in denen nur ein Mitglied des Nationalrats zu wählen ist, findet die Wahl im Majorzverfahren statt. Das Verfahren zur Sitzverteilung ist in Artikel 17 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte geregelt.
Als dieses Wahlverfahren und die Festlegung der Nationalratssitze pro Kanton in der Verfassung festgeschrieben wurden, betrug der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung nur einen Bruchteil der heutigen 27,4 Prozent (1951: 6,4 Prozent; 1970: 16,2; 1990: 16,7; 2010: 22,3). Da die Mandatszahl aufgrund der Gesamtbevölkerung – das heisst inklusive der Ausländer in den einzelnen Kantonen – festgelegt wird, profitieren Kantone mit einem überdurchschnittlichen Ausländeranteil übermässig auf Kosten jener Kantone, in denen der Anteil noch geringer ist.
Würde man die Sitzzahl aufgrund der Schweizer Staatsbürger festlegen, würden die Kantone Genf drei, der Kanton Waadt zwei und der Kanton Zürich ein Mandat weniger erhalten, Bern hingegen vier Mandate mehr.
Auch die Kantone Graubünden und Thurgau hätten auf einen zusätzlichen Sitz Anspruch. Da der Kanton Appenzell in der Regel dank der Minimumklausel auf einen Sitz kommt, reicht es dem Kanton Solothurn nicht für ein Zusatzmandat im Vergleich zu den Sitzen gemäss Einwohnerzahl. Für je 45.000 Einwohner beziehungsweise knapp 30.000 Schweizer Bürger errechnet sich ein Mandat. Dank der hohen Ausländerzahl verfügt die Westschweiz somit über einen deutlich zu hohen Stimmenanteil im Nationalrat, was nicht unproblematisch ist, denn diese Kantone stehen nicht selten im Gegensatz zu den Deutschschweizer Kantonen, denen eigentlich fünf Sitze mehr zuständen.
Fazit: Ausländer besitzen weder aktive noch passive Wahlrechte bei den eidgenössischen Wahlen. Es ist deshalb falsch, dass die Zahl der Ausländer in einem Kanton über die Sitzzahl im Nationalrat massgebend ist. Andererseits gehen die 826.700 Auslandschweizer (=11,2 Prozent der Schweizer), nicht in diese Rechnung ein. 1993 waren es erst 504.000. Es wäre an der Zeit, diese von der Realität überholte Regelung anzupassen und die Zahl der Nationalratssitze inskünftig aufgrund der Schweizer Bürger in den jeweiligen Kantonen festzulegen.