Auf Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen kommt möglicherweise eine Bürokratielawine zu. Sie tarnt sich als «EU-Altfahrzeugverordnung». Danach soll jedes Auto vom Band bis zur Schrottpresse lückenlos verfolgbar sein. Video-Dokumentationen, TÜV-Gutachten oder vergleichbare Dokumente müssen Verkäufer dann aufbringen, wenn sie ihr Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt anbieten wollen. Beim Verkauf nicht fahrbereiter Autos müssen sie beweisen, dass die Fahrzeuge noch zu reparieren sein werden und am Ende mehr wert sind, als die Reparatur gekostet hat – also kein wirtschaftlicher Totalschaden sind. Ansonsten darf nicht verkauft werden.
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Der Hintergrund heisst wieder einmal «Green Deal». Die EU will, dass die Autoproduktion, der Verkauf und die Verwertung Teil einer Kreislaufwirtschaft werden und keine schrottreifen Autos die EU verlassen. Am 17. Juni 2025 nahm der Rat der EU die neue Fassung der Verordnung an. Ziel des umfassenden Gesetzeswerks, das bis Ende des Jahres verabschiedet werden und 2026 in Kraft treten soll, ist eine Verringerung des Rohstoffverbrauchs in der EU, vor allem die Reduzierung importierter Rohstoffe. Auf der anderen Seite soll so viel wie möglich wieder für die Produktion zurückgewonnen werden. Mehr Kontrollen, eine bessere Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen und ein Verbot der Ausfuhr von nicht verkehrssicheren Gebrauchtfahrzeugen heissen die neuen Waffen aus dem EU-Arsenal.
Die Folge: Vor allem Autos, von denen nicht klar ist, ob es noch ein Gebrauchter oder schon ein Alter ist, benötigen ein eigenes Gutachten. Das freut die, die es machen. Die, die es in Auftrag geben, tragen die Kosten und den Aufwand. Der Wert solcher Fahrzeuge sinkt rapide, sie landen eher in der Schrottpresse als beim Studenten, der sie noch mal zusammenschraubt. Der Markt für solche Autos bricht zusammen. Es sieht so aus, als schiesst Brüssel hier mal wieder kilometerweit übers Ziel hinaus. Wer stoppt diese Bürokraten?