Die Politologin Ulrike Guérot zieht im Streit um ihre Kündigung durch die Universität Bonn vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Ihre Anwälte haben eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, wie ein Sprecher mitteilte. Damit soll erreicht werden, dass das Bundesarbeitsgericht die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zulässt.
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Guérot hatte gegen ihre Entlassung geklagt, war jedoch sowohl vor dem Arbeitsgericht Bonn als auch vor dem Landesarbeitsgericht Köln gescheitert. Beide Gerichte bestätigten die Wirksamkeit der Kündigung. Die Universität Bonn hatte ihr im Februar 2023 wegen Plagiatsvorwürfen fristlos gekündigt. Laut Gericht hatte Guérot sich mit einem Buch um ihre Professur beworben, in dem mehrere Passagen fremder Autoren nicht korrekt gekennzeichnet waren.
Guérot bezeichnete die Urteile als «sowohl juristisch wie politisch fragwürdig». Der Fall werfe grundsätzliche Fragen zur Wissenschaftsfreiheit auf, sagte sie. Die Politikwissenschaftlerin wurde während der Corona-Krise mit ihrer Kritik an staatlichen Schutzmassnahmen bekannt und fordert seit Beginn des Ukraine-Kriegs sofortige Friedensverhandlungen.