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Wegen Fake-Video von Sibel Arslan: Rechtskommission des Ständerats hebt Immunität von SVP-Nationalrat Andreas Glarner auf

Die Rechtskommission des Ständerats hat der Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Andreas Glarner zugestimmt. Damit verliert der Aargauer SVP-Nationalrat seinen Schutz in zwei konkreten Fällen – und ein Strafverfahren wird nun Realität.

Kommissionspräsident Daniel Jositsch (SP, ZH) gab bekannt, dass die Rechtskommission mit neun zu zwei Stimmen der Empfehlung der Immunitätskommission des Nationalrats folgte. Bereits im Mai hatte diese Parlamentsinstanz die Immunität Glarners aufgehoben.

© KEYSTONE / ANTHONY ANEX
Nationalrat Andreas Glarner (SVP-AG) wartet, bevor er vor seiner Anhoerung vor der Immunitaetskommission des Nationalrates (IK-N) tritt, am Freitag, 2
© KEYSTONE / ANTHONY ANEX

Die Vorwürfe betreffen einerseits eine islamkritische Aussage Glarners in sozialen Medien. Brisanter jedoch ist der zweite Fall: Im Oktober 2023 veröffentlichte Glarner ein Deepfake-Video, in dem die Grüne-Nationalrätin Sibel Arslan scheinbar zur Wahl Glarners aufruft und zur Ausweisung «krimineller Türken» auffordert. Arslan liess das Video per superprovisorischer Verfügung sperren und reichte 2024 Strafanzeige wegen Identitätsmissbrauchs ein.

Es ist das erste Mal, dass in der Schweizer Politik ein Fall von Deepfake-Manipulation strafrechtlich aufgearbeitet wird. Die Aufhebung der Immunität bedeutet, dass nun die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gegen Glarner ermitteln und Anklage erheben kann.

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