Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Wegen eingefrorener Staatsgelder in Milliardenhöhe: Russische Zentralbank reicht offizielle Klage gegen EU ein

Anhören ( 1 min ) 1.0× +
Wegen eingefrorener Staatsgelder in Milliardenhöhe: Russische Zentralbank reicht offizielle Klage gegen EU ein
Wegen eingefrorener Staatsgelder in Milliardenhöhe: Russische Zentralbank reicht offizielle Klage gegen EU ein
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Die russische Zentralbank klagt gegen die Europäische Union wegen der eingefrorenen Staatsgelder in Milliardenhöhe. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, reichte die Bank am 27. Februar 2026 beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage ein. Sie richtet sich gegen eine EU-Verordnung vom 12. Dezember 2025. Grundlage ist Artikel 263 des EU-Vertrags, der es ermöglicht, Rechtsakte der Union gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Zentralbank will damit nach eigenen Angaben gegen aus ihrer Sicht «rechtswidrige Handlungen» der EU vorgehen.

Copyright 2019 The Associated Press. All rights reserved
Flagge der Europäischen Union vor dem EU-Parlament in Strassburg.
Copyright 2019 The Associated Press. All rights reserved

Konkret geht es um rund 210 Milliarden Euro russischer Staatsreserven, die seit 2022 in der EU blockiert sind. Diese Mittel dienen als Sicherheit für einen 90-Milliarden-Euro-Kredit an die Ukraine. Kiew muss das Darlehen erst zurückzahlen, wenn Russland den Krieg beendet und Reparationen leistet. Andernfalls behält sich die EU vor, auf die eingefrorenen Gelder zuzugreifen.

In einer Erklärung vom Dienstag wirft die Zentralbank der EU «rechtswidrige Handlungen gegen die souveränen Vermögenswerte der Bank von Russland» vor. Die Regelung verletze «grundlegende und unveräusserliche Rechte auf Zugang zur Justiz» sowie das «Prinzip der Staatenimmunität von Staaten und ihren Zentralbanken». Zudem sei der Beschluss nicht einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit gefasst worden.

Die Europäische Kommission weist die Vorwürfe zurück. Man sei «vollständig überzeugt von der Rechtmässigkeit dieser Regelung und ihrer Vereinbarkeit mit EU-Recht und internationalem Recht», sagt eine Sprecherin der EU-Kommission zu Politico.

Das Verfahren könnte grundsätzliche Bedeutung für den Umgang der EU mit eingefrorenen Staatsvermögen haben.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.