Die russische Zentralbank klagt gegen die Europäische Union wegen der eingefrorenen Staatsgelder in Milliardenhöhe. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, reichte die Bank am 27. Februar 2026 beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage ein. Sie richtet sich gegen eine EU-Verordnung vom 12. Dezember 2025. Grundlage ist Artikel 263 des EU-Vertrags, der es ermöglicht, Rechtsakte der Union gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Zentralbank will damit nach eigenen Angaben gegen aus ihrer Sicht «rechtswidrige Handlungen» der EU vorgehen.
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Konkret geht es um rund 210 Milliarden Euro russischer Staatsreserven, die seit 2022 in der EU blockiert sind. Diese Mittel dienen als Sicherheit für einen 90-Milliarden-Euro-Kredit an die Ukraine. Kiew muss das Darlehen erst zurückzahlen, wenn Russland den Krieg beendet und Reparationen leistet. Andernfalls behält sich die EU vor, auf die eingefrorenen Gelder zuzugreifen.
In einer Erklärung vom Dienstag wirft die Zentralbank der EU «rechtswidrige Handlungen gegen die souveränen Vermögenswerte der Bank von Russland» vor. Die Regelung verletze «grundlegende und unveräusserliche Rechte auf Zugang zur Justiz» sowie das «Prinzip der Staatenimmunität von Staaten und ihren Zentralbanken». Zudem sei der Beschluss nicht einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit gefasst worden.
Die Europäische Kommission weist die Vorwürfe zurück. Man sei «vollständig überzeugt von der Rechtmässigkeit dieser Regelung und ihrer Vereinbarkeit mit EU-Recht und internationalem Recht», sagt eine Sprecherin der EU-Kommission zu Politico.
Das Verfahren könnte grundsätzliche Bedeutung für den Umgang der EU mit eingefrorenen Staatsvermögen haben.