Es hatte in den vergangenen Monaten heftigen Protest ausgelöst: das Impfobligatorium, das die Kantone auf der Grundlage des nationalen Epidemiengesetzes verhängen können – und teils mit massiven Strafandrohungen versehen haben. Nun fordert Nationalrat Rémy Wyssmann (SVP) in einer Motion die Streichung des entsprechenden Artikels 22 im Epidemiengesetz (EpG).
In ihrer Begründung nimmt die Motion Bezug auf die teils horrenden Strafen. «So hat etwa der Kanton Zürich eine explizite Strafandrohung von bis zu 50.000 Franken im Gesetz verankert. In St. Gallen will der Regierungsrat ebenfalls eine explizite Strafbestimmung mit Bussen von bis zu 20.000 Franken»
Neben diesen «höchst fragwürdigen Strafbestimmungen» würden weitere Punkte ins Auge stechen: «So sehen Tessin und Waadt vor, dass eine obligatorische Impfung für die gesamte Bevölkerung oder für das gesamte Kantonsgebiet angeordnet werden kann. Der Kanton Zug ermöglicht aus wichtigen Gründen zusätzlich eine Einweisung in eine geeignete Anstalt. Der Kanton Wallis sieht eine Busse bis zu 100.000 Franken oder Haft bis zu drei Monaten vor.» Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit würden so aus allen Angeln gehoben, heisst es in der Motion weiter.
Die Strafbestimmungen und Bussen seien aber auch problematisch, weil sie über den Rahmen hinausgingen, den die Bundesgesetzgebung in Artikel 22 EpG formuliere. «Sie verstossen gegen das Legalitätsprinzip. Solche Strafbestimmungen sind also bundesrechtswidrig und verfassungswidrig.»
Wieder einmal zeige sich, «dass derart unklar formulierte Delegationsnormen wie diejenige von Artikel 22 EpG die Gefahr eines staatlichen Machtmissbrauchs in sich bergen». Der Impfentscheid müsse nach wie vor ein individueller und persönlicher Entscheid bleiben, so wie dies der Bundesrat auch zugesichert hat. Artikel 22 EpG sei deshalb «konsequenterweise zu streichen».