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Fall AfD: Was, wenn das Verfassungsschutz-Gutachten in sich zusammenfällt? Wer ist verantwortlich?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt entschied sich für einen denkbar minimalistischen Kommentar zu dem Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD, als er bemerkte, das dort auf 1108 Seiten Aufgeschriebene reiche für kein Verbotsverfahren. Es reicht nicht nur nicht dafür: Das Programm der Partei kommt in dem Konvolut praktisch nicht vor, dafür stellten die Schlapphüte mehr als 300 Zitate zusammen, etwa die von Parteichefin Alice Weidel, dass das «Schwachkopf»-Meme eines bayerischen Rentners, gemünzt auf Robert Habeck, unter die Meinungsfreiheit fällt.

FILIP SINGER / KEYSTONE
epa12080110 Outgoing German Interior Minister Nancy Faeser (L) and her successor German Interior Minister Alexander Dobrindt (R), during a handover at the German Interior Ministry in Berlin, Germany, 07 May 2025
FILIP SINGER / KEYSTONE

Dabei handelt es sich noch nicht einmal um eine politische Aussage, sondern eine nüchterne Tatsachenfeststellung. Die Justiz beendete nämlich mittlerweile ihre Ermittlungen gegen den Senior.

Wer trägt nun die politische Verantwortung für den Papierwust, der sich höchstens dafür eignet, die Abschaffung des völlig von seiner Aufgabe losgelösten Verfassungsschutzes zu fordern?

Nancy Faeser, die als Bundestagsabgeordnete weiterwerkeln darf, zieht sich höchstwahrscheinlich mit der Behauptung aus der Affäre, der Verfassungsschutz habe völlig unabhängig (von ihr) gearbeitet. Das ist zwar Unfug, die Behörde untersteht dem Innenministerium direkt. Aber nach allem, was bekannt ist, übernahm die Ministerin in ihren letzten Amtstag das Gutachten ungelesen.

Sie kann also zumindest den Berliner Joker schlechthin ziehen, nämlich, sich auf Nichtwissen in der Sache zu berufen.

Für die breite Front der AfD-Verbotswilligen, die von der Linkspartei bis in die CDU reicht, spielt der Verriss des grotesken Verfassungsschutz-Werks sowieso keine Rolle. Sie argumentiert, die Verfassungsfeindlichkeit der AfD stehe ohnehin schon fest, dafür brauche man kein Gutachten. Allerdings: in einem Verbotsverfahren wollen die Richter Gründe hören. Die vorbildliche politische Haltung der Kläger dürfte ihnen nicht genügen.

Die Sache bleibt an dem CSU-Politiker Dobrindt hängen, der das Geheimdienstdossier mit Amtsantritt erbte. Lässt er es jetzt ganz offiziell einstampfen, dann verfolgt ihn über die gesamte Legislaturperiode der linke Vorwurf, er hätte das Verbotsverfahren sabotiert.

Der Anti-AfD-Front wäre es in Wahrheit am liebsten, wenn es zu keinem Verbotsverfahren käme, das bei einem Scheitern der AfD einen kräftigen Auftrieb bescheren würde. Lieber halten sie das Thema der AfD-Verfassungsfeindlichkeit dauerhaft am Köcheln. Und einen passenden Schuldigen an dem ausgefallenen Verfahren in Karlsruhe gibt es in Gestalt des neuen Innenministers auch.

So einfach spinnt sich die neue Dolchstosslegende.

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