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Vorwurf «Verschwörungstheoretiker»: Jacques Baud wird Fall für Schweizer Justiz. Strafanzeige gegen hochrangigen Mitarbeiter von SP-Bundesrat Beat Jans eingereicht

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Vorwurf «Verschwörungstheoretiker»: Jacques Baud wird Fall für Schweizer Justiz. Strafanzeige gegen hochrangigen Mitarbeiter von SP-Bundesrat Beat Jans eingereicht
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Mitte Dezember 2025. Die EU setzt Jacques Baud auf ihre Sanktionsliste. Der ehemalige Schweizer Oberst im Generalstab kann nichts dagegen tun. Rechtliches Gehör gibt es nicht. Auch kein Urteil. Das Vorgehen hinterlässt viele offene Fragen. Marc Schinzel, Jurist mit Schwerpunkt Verfassungs- und Völkerrecht in Beat Jans’ Bundesamt für Justiz (BJ), ist voller Enthusiasmus angesichts der drakonischen Massnahmen. Auf der Plattform X beschimpft er Baud als «Sprachrohr Putins» und üblen «Verschwörungstheoretiker». Der Sanktionierte betreibe eine «Täter-Opfer-Umkehr» mit Blick auf den Ukrainekrieg, und das auch noch «wider besseres Wissen», poltert Schinzel.

GRÉGORY YETCHMENIZA / KEYSTONE
©PHOTOPQR/LE DAUPHINE/Grégory YETCHMENIZA
GRÉGORY YETCHMENIZA / KEYSTONE

Heute, knapp zwei Monate später, fallen diese Aussagen wie ein Bumerang auf den Bundesbeamten zurück. Valentin Landmann, ehemaliger SVP-Kantonsrat und jetzt Anwalt von Baud, hat bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Strafanzeige gegen Schinzel eingereicht. Der Jurist in Beat Jans’ BJ wird der üblen Nachrede, Verleumdung und möglicherweise auch der Beschimpfung bezichtigt.

Baud betreibe keine Täter-Opfer-Umkehr, wie aus «zahlreichen Publikationen und Interviews» herauszulesen sei, heisst es in der Strafanzeige. Schinzel aber habe «vorsätzlich» und «wider besseren Wissens» potenziell strafbare Beleidigungen gegen Baud ausgesetzt.

Die Angelegenheit ist brisant: «Schinzel ist kein x-beliebiger Bürger, sondern ein hochrangiger Jurist in Jans’ Justizdepartement. Das macht seine Aussagen umso problematischer», sagt Landmann der Weltwoche.

Erstaunt zeigt sich der Anwalt über das Rechtsverständnis des Bundesbeamten. «Die Sanktionen gegen Baud, der sich zuvor überhaupt nicht verteidigen konnte, haben mit Recht nichts zu tun.» Umso bedenklicher sei das Verhalten vor diesem Hintergrund.

Landmann hält es für möglich, dass Schinzels Vorgesetzte über dessen X-Post im Vorhinein orientiert gewesen sein könnten: «Schinzel wird kaum gegen deren Willen gehandelt haben. Das kann ich mir nicht vorstellen.» Jans’ Behörde wiederum behauptet, dass die Aussagen von Schinzel nicht mit der Behörde abgesprochen gewesen seien.

Wie dem auch sei: Entlarvend sind die Äusserungen von Schinzel, der auf seinem X-Account die Ukraine-Flagge abgebildet hat, allemal. Der Bundesbeamte bringt für Kiew und Brüssel offenbar mehr Sympathien auf als für einen Schweizer Staatsbürger, der jahrzehntelang dem Land gedient hat. Man darf gespannt sein, wie die Schweizer Justiz nun die Angelegenheit beurteilen wird.

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