Im Bundeshaus funktioniert die Zusammenarbeit meistens nicht. Teile der Mitte und der FDP stimmen regelmässig mit den Linken, um Verschärfungen im Asylbereich zu verhindern.
Dass es auch anderes geht, zeigt sich jetzt in St. Gallen.
Im Ostschweizer Kanton können anerkannte Flüchtlinge, die Sozialhilfe beziehen, den Wohnort nicht mehr selber wählen. Möglich wurde diese Anpassung im Kantonsrat durch eine bürgerliche Koalition.
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Die Befürworter der Gesetzesänderung argumentierten, dass in einigen Gemeinden wie Kirchberg «eine grössere Gemeinschaft von anerkannten Flüchtlingen aus dem gleichen Herkunftsland» entstanden sei. Dies erschwere die Integration. Es ist künftig möglich, dass anerkannte Flüchtlinge, die Sozialhilfe beziehen, Wohnungen in Gemeinden zugewiesen werden können.
Auch das kennt man aus Bern: Die Regierung legte ein Gutachten der Universität Freiburg vor, dass das Anliegen als bundes- und völkerrechtswidrig bezeichnete. Anerkannte Flüchtlinge dürften in der Sozialhilfe nicht anders behandelt werden als die einheimische Bevölkerung.
Doch die Kantonsparlamentarier blieben standhaft.
Wer aber die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt hat, weiss: Gegessen ist die Sache nicht. Gut möglich, dass die Asyllobby den Entscheid juristisch anfechten wird. Dann werden wieder einmal die Richter entscheiden, ob die Politik die Migrationspolitik verändern darf.