Kurz vor den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sorgt ein ungewöhnlicher Schritt des Verfassungsschutzes für Aufsehen: Die Behörde hat Wahlausschüsse in mehreren Kommunen über Zweifel an der Verfassungstreue einzelner AfD-Kandidaten informiert. Das berichtet die Zeitung Die Welt.
Ein Beispiel ist der Paderborner AfD-Politiker Marvin Weber. In einer 24-seitigen Mitteilung listet das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zahlreiche Äusserungen Webers auf, die laut Behörde «gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung» gerichtet seien. Unter anderem habe Weber auf seinem Telegram-Kanal von einer «Abschiebekultur» und einem «bunten Frankensteingebilde der Siegermächte» geschrieben. Der Verfassungsschutz sieht darin eine Nähe zu rechtsextremen Diskursen und eine Bagatellisierung des Holocausts.
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Trotz dieser Einschätzung hat der Wahlausschuss in Paderborn Webers Kandidatur zugelassen – unterstützt von allen Fraktionen ausser den Grünen. In anderen Kommunen wie Schieder-Schwalenberg und Lage wurden AfD-Kandidaten hingegen abgelehnt. Der Verfassungsschutz beruft sich bei seinem Vorgehen auf Paragraf 17 des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes, wonach er Behörden unterrichten darf, wenn es dem Schutz der Demokratie dient.
Weber selbst weist alle Vorwürfe zurück. Er sieht in den Aktivitäten des Verfassungsschutzes einen politisch motivierten Angriff auf die Opposition: «Der Verfassungsschutz wird hier offenbar als Instrument missbraucht, um oppositionelle Stimmen zu diskreditieren – eine Praxis, die an Methoden totalitärer Systeme erinnert.» Die AfD kündigte juristische Schritte gegen die Nichtzulassung weiterer Kandidaten an.