Das Verbot für Polizisten, die Hautfarbe als Merkmal bei Fahndungen zu verwenden, schlägt hohe Wellen. Es sei «sehr viel los», teilt eine Mediensprecherin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) entschuldigend mit. Nachdem dieses verkündet hatte, auf Druck einer «ausländischen Behörde» gehandelt zu haben, hakte die Weltwoche nach und wollte wissen, welche Behörde dies sei.
© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE
Die Antwort aus dem Departement von Beat Jans bleibt lückenhaft: «Eine schweizerische Vertretung im Ausland hat Fedpol darauf aufmerksam gemacht, dass die dortigen Behörden auf solche Angaben sehr sensibel reagieren», so das Bundesamt für Polizei. Es hat demnach also Druck eines fremden Staates oder eines Staatengebildes via eine Schweizer Botschaft gegeben. Und das Fedpol hat diesem Druck bereitwillig nachgegeben. Dieser «Hinweis» habe es «in seiner Entscheidung bestärkt».
Nach wie vor betreibt der Bund Geheimniskrämerei. «Um welche Behörde es sich handelt, kommentiert Fedpol nicht», so die Sprecherin. Sicher ist nur: «Die vorgegebene Hautfarbe als Bestandteil des Signalements im nationalen Fahndungssystem Ripol ist seit dem letzten Freitag nicht mehr möglich.»
Was soll diese Intransparenz des Justiz- und Polizeidepartements? Haben die Bürger, Wähler, Steuerzahler kein Anrecht darauf, zu wissen, welche fremden Instanzen auf die Verwaltungstätigkeit der Eidgenossenschaft Einfluss nehmen? Handelt es sich womöglich um eine EU-Behörde? Und möchte Beat Jans, ein Befürworter der neuen EU-Abkommen, mit diesem Versteckspiel möglicherweise verhindern, dass die Gegner einen Steilpass zugespielt bekommen, da der Vorgang als Vorgeschmack dafür interpretiert werden könnte, was mit der Unterzeichnung der Verträge auf die Schweiz zukommt?
Fragen über Fragen, die das Fedpol mit einer transparenten Orientierung der Öffentlichkeit, wie sie sich für einen demokratischen Rechtsstaats gehört, leicht auflösen könnte.