Ab 2030 müssen sich Gäste in europäischen Restaurants auf eine kleine, aber spürbare Änderung einstellen: Ketchup-, Mayo- und Sossentütchen sollen verschwinden – zumindest beim Verzehr vor Ort. Grund ist die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR, mit der die Europäische Union die Flut an Einwegplastik eindämmen will, wie das Onlineportal Watson berichtet.
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Konkret untersagt die Regelung künftig den Einsatz von Einwegverpackungen aus Kunststoff, wenn sie nur eine einzelne Portion enthalten und direkt im Restaurant konsumiert werden. Betroffen sind nicht nur Sossenschälchen, sondern auch verpackte Zuckertütchen, Kaffeesahne-Portionen und Dressingbeutel für Salate. Laut der Verordnung dürfen diese Artikel ab 2030 in Restaurants, Cafés oder Hotelbuffets nicht mehr ausgegeben werden – es sei denn, das Essen wird mitgenommen.
Nicht betroffen vom Verbot sind To-go-Angebote – etwa im drive-in, beim coffee to-go oder bei Supermarkt-Salaten, sofern sie ausser Haus konsumiert werden. Aus hygienischen Gründen dürfen auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen weiterhin Einzelportionen verwenden.
Die EU begründet das Verbot mit der enormen Umweltbelastung durch Wegwerfplastik. Insbesondere in der Gastronomie sei der Anteil an schwer recycelbaren Miniverpackungen hoch – mit oft nur wenigen Gramm Inhalt, aber überproportional viel Müll.