Die Sonntagszeitung schreibt von «Befehlen»: «Uno befiehlt der Schweiz, ein Urteil des Bundesgerichts zu stoppen», so die Schlagzeile. Dabei geht es um ein behindertes Mädchen im Rollstuhl mit kognitiver Beeinträchtigung. Die Aargauer Behörden und das Bundesgericht sagen: Ja, das Mädchen muss in eine Sonderschule. Und jetzt kommt also irgendein Uno-Gremium – der Kinderrechtsausschuss – und «befiehlt, das Bundesgerichtsurteil bis zum Ende des Verfahrens auszusetzen».
Peter Klaunzer/Keystone
Das Mädchen solle so lange in der Regelschule bleiben. Für die Beteiligten sei klar, dass das Bundesgerichtsurteil damit ausgehebelt werde, denn solche Uno-Verfahren dauerten Jahre.
Der Fall ist mehr als ein Kuriosum. Er ist ein Paradebeispiel für ein dysfunktional gewordenes internationales Recht und möglicherweise ein Präjudiz für die Schwächung der politischen und juristischen Unabhängigkeit der Schweiz. Auch zeigt er, dass dem Bundesrat bei solchen internationalen Verträgen nicht zu trauen ist.
Dieser schwere Vorwurf lässt sich belegen: Bei der Genehmigung eines Zusatzprotokolls zur Uno-Kinderrechtskonvention hielt der Bundesrat vor rund zehn Jahren fest, solche Anordnungen seien für die Schweiz fakultativ. Darauf beruft sich der Aargauer Regierungsrat mit Bildungsdirektorin Martina Bircher (SVP). Doch von dieser damals erklärten Freiwilligkeit will der amtierende Justizminister Beat Jans (SP) heute nichts mehr wissen.
Die Forderung der Uno sei verpflichtend und verbindlich, sagen die Bundesjuristen nun. Dabei sei es egal, dass der Bundesrat bei der Einführung der Konvention und des Zusatzprotokolls das Gegenteil behauptet habe. Entscheidend sei «die mittlerweile konkretisierte Praxis des Uno-Ausschusses».
Justizminister Jans bestätigte dies auf eine Frage von Nationalrat Mauro Tuena (SVP). Die Schweiz habe sich mit der Anerkennung des Uno-Ausschusses verpflichtet, solchen Anordnungen «in guten Treuen Folge zu geben». Deshalb müsse die Schweiz sie «grundsätzlich umsetzen».
So geht das bei vielen völkerrechtlichen Verträgen. Zuerst betonen die Behörden, alles sei völlig unverbindlich und die Schweiz bleibe selbstverständlich frei und souverän – um dann hinterher den Bürgern eine lange Nase zu drehen und zu sagen, es sei nun doch alles anders.
Der Fall ist aber auch deshalb so einschneidend, weil irgendein Uno-Ausschuss, nicht einmal ein internationales Gericht, über dem Bundesgericht stehen soll. Und weil das Bildungswesen in der Schweiz föderalistisch ausgestaltet ist.
Schon die praktische Alltagsvernunft legt nahe, dass die betroffenen Lehrer, die betroffene Schule, die betroffene Gemeinde, der betroffene Kanton viel eher wissen, was Sache ist, als irgendein fremder Ausschuss vom anderen Ende des Planeten.